Zuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Fördersumme: 1.000.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 48 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert anwendungsorientierte vorwettbewerbliche Forschungsprojekte in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Erfüllung klimapolitischer Zielstellungen, insbesondere durch den Einsatz von Energieeffizienztechnologien, erneuerbaren Energien und digitaler Vernetzung.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für projektspezifische Geräte und Ausrüstungen
  • Miete/Leasing von Ausstattung
  • Ausgaben für Fremdleistungen
  • Personalausgaben
  • Ausgaben für die Anmeldung und den Erwerb von Schutzrechten
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Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen sowie die Berufsakademie Sachsen im Freistaat Sachsen.
  • Das Projekt muss über den Stand der Technik bzw. der Wissenschaft hinausgehen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen leisten.
  • Es muss auf einer konzeptionellen Grundlage (Vorhabensbeschreibung) beruhen.
  • Der technologische Reifegrad muss mindestens die Validierung im Labormaßstab umfassen oder eine Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen anstreben.
  • Die Begleitung durch die Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur (SAENA) ist kostenfrei vorgesehen.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabensbeschreibung
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweisdokumente zum technologischen Reifegrad
  5. Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Technologischer Reifegrad
  • Validierung der Technologie im Labormaßstab

Beschreibung

Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung ist ein innovatives Förderprogramm des Freistaates Sachsen, das sich an Hochschulen, außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen und die Berufsakademie Sachsen richtet. Das Programm unterstützt anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche Forschungsprojekte in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Energieeffizienztechnologien, erneuerbare Energien, Digitalisierung, intelligente Vernetzung und nachhaltige Kreislaufwirtschaft gelegt wird. Durch die Bereitstellung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 1.000.000 € bei einer Förderquote von 100 Prozent erhalten die Projektträger die Möglichkeit, ihre innovativen Ideen zur Erreichung klimapolitischer Zielsetzungen umzusetzen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass das Vorhaben über den Stand der Technik oder Wissenschaft hinausgeht und auf einer fundierten konzeptionellen Grundlage beruht.

Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Forschungsvorhaben zu steigern und einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels zu leisten. Im Rahmen des Programms werden nicht nur die Beschaffung von projektspezifischen Geräten, Ausrüstungen, Fremdleistungen und Personalausgaben finanziert, sondern auch Kosten für die Anmeldung und den Erwerb von Schutzrechten sowie sonstige betriebsbezogene Betriebsausgaben. Dabei ist die technologische Reife des vorgestellten Verfahrens von zentraler Bedeutung – mindestens in Form einer Labormessung, idealerweise aber auch als Demonstration unter realen Einsatzbedingungen. Zur weiteren Sicherstellung des Verwertungserfolgs werden die Projekte kostenfrei von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur (SAENA) begleitet.

Die Antragstellung erfolgt über das Portal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB). Zu den einzureichenden Unterlagen gehören neben einer detaillierten Vorhabens- und Projektbeschreibung auch ein umfassender Finanzierungsplan sowie Nachweisdokumente zum technologischen Reifegrad. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsarbeiten Dritten innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen zugänglich gemacht werden. Mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten bietet diese Fördermaßnahme ein attraktives Instrument, um transferorientierte und interdisziplinäre Projekte voranzutreiben, die als Schlüsselinnovationen den Weg in eine klimaneutrale und nachhaltige Zukunft ebnen. Potenzielle Projektträger werden somit ermutigt, ihre innovativen Ansätze detailliert darzulegen und damit einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der Energie- und Klimapolitik des Freistaates Sachsen zu leisten.

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