Zuschuss

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus

Der Zuschuss fördert Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen, um tiergerechte Haltungsbedingungen, Klima- und Umweltschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu verbessern. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 5.000.000 EUR pro Betrieb
Förderquote: bis zu 65%
Projektdauer: 2023-2027

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Investitionen in materielles und immaterielles Vermögen von landwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Dies umfasst Maßnahmen in der Nutztierhaltung (z. B. Verbesserung des Tierwohls in Stallanlagen), in der pflanzlichen Erzeugung (z. B. im Gartenbau und Weinbau), in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten sowie in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Die Förderung soll unter anderem dazu beitragen, den Einsatz umweltschonender Technik zu ermöglichen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Investitionen
  • Kauf von neuen Maschinen und Anlagen
  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Investitionskosten (z. B. Modernisierung von Stallanlagen)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reparaturen und Unterhaltungsaufwand
  • Eigenleistungen bzw. der Einsatz eigener Arbeitskräfte
  • Leasing und Mietkauf
  • Rückwirkende oder bereits getätigte Ausgaben vor Antragstellung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Sachsen
  • Produktion von Waren gemäß Anhang I AEUV
  • Keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25%
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sicherung der Gesamtfinanzierung
  • Voraussetzung: Viehbesatz unter 2 GV/ha

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformulare
  2. Investitionskonzept
  3. Baupläne bzw. Bauskizzen
  4. Finanzierungsplan
  5. Nachweise zu bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen
  6. Prüflisten (z. B. für Milchkühe, Aufzuchtrinder, Kälber, etc.)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt der Investition
  • Tierwohl und artgerechte Haltung
  • Klima- und Umweltschutzaspekte
  • Wirtschaftlichkeit und Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
  • Einhaltung der förderrechtlichen Voraussetzungen

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Sachsen und unterstützt Investitionen in Betriebe, die den Fokus auf tiergerechte Haltung, Klima- und Umweltschutz sowie darauf ausgerichtete Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen legen. Das Programm fördert Investitionen in den Bereichen der Nutztierhaltung – etwa den Bau oder die Modernisierung von Stallanlagen und Innenwirtschaft, wobei insbesondere Verbesserungen des Tierwohls (zum Beispiel durch artgerechte Lauf- und Liegeflächen, optimierte Fütterungs- und Tränkeinrichtungen sowie geeignete Ausbaumöglichkeiten zur Reduktion von Emissionen) im Fokus stehen – ebenso wie Maßnahmen in der pflanzlichen Produktion, einschließlich des Garten- und Weinbaus. Darüber hinaus können auch Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen bezuschusst werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei Fördersätze von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben möglich sind; insbesondere werden Maßnahmengrößen in der Nutztierhaltung mit Zuschüssen von 40 Prozent, während Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Nutztierhaltung mit 25 Prozent unterstützt werden. Für Anlagen in den Bereichen Gartenbau und Weinbau gelten differenzierte Fördersätze, zu denen auch Zuschläge für bauliche Investitionen in benachteiligten Gebieten oder Betriebe, die nach anerkannten ökologischen Standards wirtschaften, zählen. Der förderfähige Investitionsrahmen liegt dabei zwischen mindestens 20.000 Euro je Vorhaben und maximal 5 Millionen Euro pro Betrieb für den gesamten Förderzeitraum 2023 bis 2027.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehört, dass der Betrieb überwiegend Waren gemäß Anhang I AEUV produziert und mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse daraus erzielt, während die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand 25 Prozent des Eigenkapitals nicht überschreiten darf. Weitere Anforderungen betreffen die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, die Einhaltung einer maximalen Viehbesatzdichte (weniger als 2 Großvieheinheiten je Hektar) sowie den Nachweis der fachlichen Qualifikation der Betriebsleitung. Die Antragstellung erfolgt elektronisch und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Mit der Unterstützung der Richtlinie sollen nicht nur betriebswirtschaftliche Modernisierungen realisiert, sondern auch nachhaltige Entwicklungen und Innovationsprozesse in der sächsischen Landwirtschaft gefördert werden.

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