Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von Mietwohnraum
Darlehen für die Neuschaffung, Modernisierung und Erweiterung von Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen für Haushalte, die auf dem freien Markt keine angemessene Versorgung finden. Antrag vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Wohnungswesen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden zur Schaffung und zum Erhalt bezahlbaren Mietwohnraums für Haushalte, die am freien Markt keine angemessene Versorgung finden.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Mietwohnraum
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Erweiterung von Gebäuden
- Planungskosten
- Barrierefreies Wohnen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Installation von eigenständigen fossilen Heizkesseln
- Nachtstromspeicherheizungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Baubeginn
- Baukosten mindestens 750 € je m² Wohnfläche
- Eigenleistung von mindestens 10 % der Gesamtkosten
- Barrierefreie Errichtung nach gesetzlichen Vorgaben
- Energetische Mindestanforderungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Baugenehmigung
- Nachweis über Eigenleistung
- Förderantrag im vorgeschriebenen Vordruck
Bewertungskriterien
- Dauer der Zweckbindung
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Lage und Erschließung
Beschreibung
Das Programm „Öffentliches Wohnen in NRW 2024 – Förderung von Mietwohnraum“ richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, Genossenschafts- und gemeinnützige Wohnungsanbieter, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen und öffentliche Träger. Gefördert werden Neubaumaßnahmen, Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen sowie Modernisierungen von Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung erfolgt als 100 %iges Darlehen mit fünfjähriger Zinsbindung zu 0 % und anschließenden fünf Jahren zu 0,5 %. Tilgungsnachlässe bis zu 50 % und Laufzeiten über bis zu 30 Jahre sichern Planungssicherheit. Voraussetzung sind u. a. ein Antrag vor Baubeginn, Baukosten von mindestens 750 €/m² Wohnfläche, Eigenleistungen ab 10 %, barrierefreier Bau nach DIN, energieeffiziente Standards und Belegungs- sowie Mietpreisbindungen über die Zweckbindung hinaus.
Förderfähig sind alle Baukosten einschließlich Planung, Barrierefreiheit, Energieeffizienz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Bauen mit Holz, Standortaufbereitung, Gemeinschafts- und Infrastrukturräume. Ausgeschlossen bleiben unabhängige fossile Heizkessel und Nachtstromspeicherheizungen. Die maximale Fördersumme beträgt 3 490 €/m² Wohnfläche, projektspezifische Zusatzdarlehen ermöglichen Mehrkosten für Klimaschutz und Wohnumfeldqualitäten. Bewertet wird nach Bindungsdauer, Nachhaltigkeitsmerkmalen und Lage. Benötigt werden Projektbeschreibung, Kostenberechnung nach DIN 276, Baugenehmigung, Nachweis der Eigenleistung sowie der ausgefüllte Förderantrag. Die Antragsunterlagen sind vor Baubeginn bei der jeweils zuständigen kommunalen Behörde einzureichen, die gemeinsam mit der NRW.BANK über die Förderzusage entscheidet.