Zuschuss

Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)

Förderung des ökologischen/biologischen Landbaus in Sachsen durch Zuschuss für die Einführung und Beibehaltung, Teilnahmeantrag bis 15.12. des Vorjahres, Auszahlungsantrag jährlich bis 15.05.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden nach dem jeweils geltenden GAP-Strategieplan zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Flächen im Gebiet des Freistaates Sachsen
  • Landwirtschaftliche Nutzung mit ökologischen Anbauverfahren
  • Mindestens 0,3 Hektar Schlaggröße
  • Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren
  • Teilnahmeantrag vom 1.11. bis 15.12. des Vorjahres
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Teilnahmeantrag
  2. Ökozertifikat oder unterzeichneter Kontrollvertrag
  3. Auszahlungsantrag

Beschreibung

Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023) unterstützt die Einführung und dauerhafte Anwendung ökologischer Anbauverfahren in Sachsen. Träger:innen der Förderung sind natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, die landwirtschaftlich tätig sind, den Betrieb eigenverantwortlich bewirtschaften und nach dem aktuellen GAP-Strategieplan umweltverträgliche Methoden einsetzen. Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung und Verbesserung von Boden, Wasser und Biodiversität. Dafür stellt der Freistaat Sachsen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Zuschüsse bereit, die je nach Maßnahme und Flächentyp (Ackerland, Grünland, Gemüse- oder Baumschulkulturen) variieren. Die Förderung für Umsteller:innen kann in den ersten zwei Jahren erhöht ausfallen, danach wird eine standardisierte Prämie gewährt.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein einmaliger Teilnahmeantrag in DIANAweb bis zum 15. Dezember des Vorjahres sowie ein jährlicher Auszahlungsantrag bis zum 15. Mai. Gefördert werden Flächen ab 0,3 Hektar mit ökologischer Nutzung im Gebiet des Freistaates Sachsen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre, die Projektdauer 60 Monate. Ein gültiges Ökozertifikat oder ein unterzeichneter Kontrollvertrag nach EU-Verordnung 2018/848 ist beim Teilnahmeantrag einzureichen. Zum Antragsbestand gehören zudem ein ausgefüllter Auszahlungsantrag sowie alle schlagbezogenen Nachweise. Die Zuständigkeit für Prüfung und Bewilligung liegt beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Interessierte können auf die Fachinformationen des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zugreifen, um umfassende Details zu Konditionen, Zuwendungshöhen und Sichtbarkeitsauflagen zu erhalten.

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