Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)
Landesprogramm Sachsen für naturnahe Entwicklung der Forstwirtschaft und Überwindung struktureller Nachteile im Privatwald. Förderungen für Waldumbau, forstwirtschaftlichen Wegebau, Erstaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Brandfrüherkennung und Löschwasserentnahmestellen. Anträge ganzjährig oder zu den Stichtagen 31.03. und 31.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Forstwirtschaft, zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und ökologischen Wertigkeit von Wäldern, zur Überwindung struktureller Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Waldbereich und zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, Erstaufforstung, Waldschutz- und Infrastrukturmaßnahmen im Wald.
Förderfähige Ausgaben
- Waldumbau
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Erstaufforstung
- Waldschutzmaßnahmen
- Anlagen zur Früherkennung von Waldbränden
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besitz von forstwirtschaftlichen Flächen oder Zugehörigkeit zu anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Einhaltung der Vorgaben der FRL WuF/2023
- Einreichung des vollständigen Antrags zum jeweiligen Stichtag oder im Rahmen des ganzjährigen Verfahrens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Basisantrag für GAK-Maßnahmen
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümer
- Vorhabensbeschreibung je Fördergegenstand
- Kosten- und Finanzierungsplan oder Baumarten- und Finanzplan
- Eigenerklärung bei Verwendung von Saat- oder Pflanzgut
- Angaben und Erklärungen des Antragstellers bei Beihilfen
- Checkliste vollständige Antragsunterlagen
Bewertungskriterien
- Ökologische und strukturelle Wirkung der Maßnahme
- Verwendung standortgerechter Baumarten
- Mitwirkung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Wirtschaftliche Effizienz und Kostenplausibilität
Beschreibung
Mit der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) werden im Freistaat Sachsen gezielt Projekte gefördert, die eine naturnahe Entwicklung der Forstwirtschaft sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und ökologischen Wertigkeit von Wäldern zum Ziel haben. Die Richtlinie bietet Zuschüsse für Maßnahmen wie Waldumbau mit standortgerechten Baumarten, forstwirtschaftlichen Wegebau, Erstaufforstung sowie Waldschutzmaßnahmen zur Bekämpfung von Extremwetterfolgen. Ergänzend dazu zählen die Errichtung und Verbesserung von Anlagen zur automatischen Brandfrüherkennung und von Löschwasserentnahmestellen zu den förderfähigen Investitionen. Förderberechtigt sind private und öffentliche Waldbesitzende, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Gebietskörperschaften und Kommunen. Anträge können ganzjährig oder zu den festgelegten Stichtagen am 31. März und 31. Oktober eingereicht werden.
Zur Antragstellung sind unter anderem ein Basisantrag für GAK-Maßnahmen, eine Einverständniserklärung der Flächeneigentümer:innen, eine detaillierte Vorhabensbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine Eigenerklärung beim Saat- oder Pflanzgut sowie eine vollständige Checkliste vorzulegen. Die Auswahl erfolgt anhand ökologischer und struktureller Wirkung, der Verwendung standortgerechter Baumarten, der Mitwirkung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen sowie der wirtschaftlichen Effizienz und Kostenplausibilität. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen profitieren von festbetragsbezogenen Zuschüssen, die je nach Umfang der Maßnahme variieren und eine effektive Förderung nachhaltiger Waldökosysteme gewährleisten.