Förderstipendien der StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt (Studien- und Meisterstipendien)
Ab 2025 vergibt die StadtStiftung Quakenbrück auf Antrag Studienstipendien für Studierende in Hochschul-Studiengängen im Fördergebiet sowie Meisterstipendien für Personen mit bestandener Gesellenprüfung, die eine Meisterausbildung absolvieren wollen. Bewerbungsschluss jährlich am 15. Juli.
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Förderkriterien
Förderziel
Vergabe von Studienstipendien an Studierende an den Hochschul-Studiengängen im Fördergebiet sowie Meisterstipendien an Personen mit bestandener Gesellenprüfung zur Unterstützung ihrer Meisterausbildung in der Samtgemeinde Artland.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Studium an einer Hochschule im Fördergebiet oder bestandene Gesellenprüfung
- Sitz in der Stadt Quakenbrück oder der Samtgemeinde Artland
- Bewerbungsschluss jeweils am 15. Juli
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Hochschulzugangszeugnis und Gutachten eines Hochschullehrers oder Gesellenbrief und Empfehlungsschreiben des ausbildenden Betriebs
Bewertungskriterien
- Intellektuelle Fähigkeiten (Fachliche Qualifikation, Allgemeinbildung, Kreativität)
- Wertorientierung und Verantwortung (Engagement, Toleranz)
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Persönlichkeit (Motivation, soziale Kompetenz)
Beschreibung
Ab 2025 fördert die StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt mit den neuen Studien- und Meisterstipendien engagierte Nachwuchsfachkräfte aus der Samtgemeinde Artland und der Stadt Quakenbrück. Gefördert werden Studierende in Hochschul-Studiengängen im Fördergebiet ebenso wie Absolvent:innen mit bestandener Gesellenprüfung, die eine Meisterausbildung anstreben. Das Teilstipendium ist mit insgesamt 2.000 € dotiert und wird halbjährlich in Höhe von 500 € für bis zu vier Semester ausgezahlt. Die Fördermaßnahme startet ab dem 1. Januar 2025, die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. Die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen erfolgt jährlich bis zum 15. Juli und unterliegt einem transparenten Bewertungsverfahren durch ein Gremium aus Vorstand und Kuratorium.
Teilnahmeberechtigt sind alle Privatpersonen mit Studienplatz an einer Hochschule im Fördergebiet oder mit erfolgreichem Gesellenabschluss und Wohnsitz in der Stadt Quakenbrück beziehungsweise der Samtgemeinde Artland. Die Beurteilung orientiert sich an fachlicher Qualifikation, intellektueller Kreativität, ehrenamtlichem Engagement, Wertorientierung sowie sozialer Kompetenz. Für die Antragstellung sind erforderlich: ein tabellarischer Lebenslauf mit Foto, Hochschulzugangszeugnis plus Gutachten einer Hochschullehrperson bzw. Gesellenbrief mit Empfehlungsschreiben des ausbildenden Betriebs. Keine direkten Rechtsansprüche entstehen; Änderungen der Richtlinie erfolgen durch das Kuratorium. Mit dieser Initiative stärkt die Bürgerstiftung lokale Talente, fördert berufliche Zukunftsperspektiven und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung junger Menschen in der Region.
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