Förderung betrieblicher gewässerökologischer Sanierungsmaßnahmen
Förderung für betriebliche gewässerökologische Sanierungsmaßnahmen in der Steiermark für Betreiber von Wasserkraftanlagen mit Fördermitteln von Bund und Land. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Reduktion bestehender hydromorphologischer Belastungen an Oberflächengewässern durch gewässerökologische Sanierungsmaßnahmen, z. B. Herstellung der Durchgängigkeit, Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau und Schwall sowie Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Nebenkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betreiber einer hydromorphologisch belastenden Anlage
- Antragstellung gemeinsam mit der Bundesförderung gemäß Bundesförderungsrichtlinien 2024 – Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende
- Einhaltung der Landesförderungsrichtlinien 2024 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Landesförderungsansuchen Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende (Excel)
- Unterlagen gemäß Bundesförderungsrichtlinien 2024 – Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende
Beschreibung
Unternehmen in der Steiermark, die hydromorphologisch belastende Anlagen betreiben – insbesondere Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen – können mit einem direkten Zuschuss betriebliche gewässerökologische Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Ziel ist die Reduktion bestehender Belastungen an Oberflächengewässern durch Maßnahmen wie die Wiederherstellung der Durchgängigkeit, die Minderung von Auswirkungen aus Leitungen, Rückstau und Schwall sowie die ökologisch orientierte Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken. Die Förderung bündelt Mittel von Bund und Land und leistet einen wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz.
Gefördert werden sowohl Investitionskosten als auch damit verbundene Nebenkosten mit einer Gesamtförderquote von 20 % bis 55 %, gestaffelt nach Unternehmensgröße (klein: 55 %; mittel: 45 %; groß: 20 %). Antragsteller:innen müssen als Betreiber:innen einer hydromorphologisch belastenden Anlage auftreten, das Landesförderungsansuchen gemeinsam mit der Bundesförderung gemäß den Bundesförderungsrichtlinien 2024 – Gewässerökologie einreichen und die Landesförderungsrichtlinien 2024 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende einhalten. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Landesförderungsansuchen (Excel) sowie die Dokumente gemäß den Bundesrichtlinien. Begleitend erfolgt eine umfassende fachliche Beratung in der Projektentwicklung, eine unabhängige Begutachtung sowie eine amtliche Endüberprüfung (Kollaudierung), um eine effiziente und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen.