Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog
Zuschüsse für Vereine in Niedersachsen zur Unterstützung psychisch Kranker und ihrer Angehörigen mit Maßnahmen der gemeindenahen Psychiatrie, Partizipation und Trialog. Anträge bis 31.03. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Förderung der Partizipation und des Trialogs zur Wiedereingliederung und Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Behinderungen und Erkrankungen des Zentralnervensystems sowie deren Angehörigen.
Förderfähige Ausgaben
- Erstausstattung von Beratungsstellen (Mobiliar, technische Geräte)
- Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Angehörige und Betroffene (Honorare, Fahrtkosten)
- Therapeutische Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten und niedrigschwellige Beratungsangebote
- Veranstaltungen im Trialog mit Genesungsbegleiter:innen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden
- Ausgabenanteile für Teilnehmer:innen in stationären Einrichtungen
- Weiterleitung der Zuwendung an Dritte
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Als gemeinnützig oder mildtätig anerkannter Verein, Verband der Freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnütziger Träger mit Schwerpunkt in Niedersachsen
- Mitgliederinitiative nur bei gesamtschuldnerischer Haftung (mindestens zwei rechtsfähige Mitglieder)
- Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen worden sein
- Keine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Landesmittel
- Angabe von Finanzhilfen nach dem NWohlfFöG bei Antragstellung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsvordruck
- Teilprojektblatt
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit (Freistellungsbescheid)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis der gesamtschuldnerischen Haftung (Initiativen ohne Rechtsform)
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Antragseingangs (Windhund-Prinzip)
Beschreibung
Im Bundesland Niedersachsen fördert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gemeinnützige Vereine und Organisationen, die engagierte Angebote im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog umsetzen. Antragsberechtigt sind als mildtätig oder gemeinnützig anerkannte Verbände, Initiativen und Vereine mit Schwerpunkt in Niedersachsen, bei Initiativen ohne Rechtsform mindestens zwei rechtsfähige Mitglieder mit gesamtschuldnerischer Haftung. Ziel ist die ambulante Stärkung von Betroffenen, Angehörigen und Kindern mit Autismusspektrumsstörung sowie die Förderung von Teilhabe, Wiedereingliederung und niedrigschwelliger Beratung. Dabei sind ausdrücklich Personen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Behinderungen und Erkrankungen des Zentralnervensystems sowie Zugewanderte einbezogen.
Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € pro Projekt und über einen Zeitraum von 12 Monaten. Zum förderfähigen Budget zählen u. a. die Erstausstattung von Beratungsstellen (Mobiliar, technische Ausstattung), Fort- und Weiterbildungen für Angehörige und Betroffene (Honorare, Fahrtkosten), therapeutische Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten, niedrigschwellige Beratungen sowie Trialog-Veranstaltungen in Kooperation mit Genesungsbegleiter:innen. Ein vorzeitiger Beginn ist untersagt und eine Mehrfachförderung aus Landesmitteln ausgeschlossen. Anträge sind vollständig einzureichen – inklusive Antragsformular, Teilprojektblatt, Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit, Vertretungsberechtigung, gesamtschuldnerische Haftung und Kostenvoranschlägen – bis spätestens zum 31. März eines Jahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
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