Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm)
Das Land Hamburg fördert mit zinslosen Darlehen, Zuschüssen und Stipendien die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie Teilzeitausbildungen. Anträge sind jeweils vor Beginn des Verfahrens oder der Ausbildung zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Deutschland durch Unterstützung von Anerkennungsverfahren sowie finanzielle Förderung von Teilzeitausbildungen für Personen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Nationalität oder fehlender Bundesförderansprüche erhöhten Finanzbedarf haben.
Förderfähige Ausgaben
- Übersetzungs- und Verfahrenskosten
- Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgänge, Prüfungen)
- Sprachkurse
- Fahrt- und Auslagenkosten
- Kurs- und Schulgebühren
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Hamburg und im Ausland erworbene Berufsqualifikation
- Deutsche/EU-Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel/Asylgestattung ohne bevorstehende Abschiebung
- Keine anderweitige Arbeits- oder Ausbildungsförderung (nachrangige Gewährung)
- Absolvieren einer Teilzeitausbildung oder Ausschluss von Bundesförderungen wegen Alter bzw. Nationalität
- Nachweis fehlender Ansprüche auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
- Meldebescheinigung Hamburg
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Vertrag über Teilzeitausbildung
Beschreibung
In Hamburg eröffnen zinslose Darlehen, Zuschüsse und Stipendien vielfältige Möglichkeiten, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen als gleichwertig in Deutschland anerkennen zu lassen und Teilzeitausbildungen zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die entweder eine ausländische Qualifikation nachweisen können oder aufgrund ihres Alters, ihrer Nationalität beziehungsweise fehlender Ansprüche auf Bundesförderungen einen erhöhten Finanzbedarf während einer Teilzeitausbildung haben. Durch diese Initiative werden Chancengleichheit und nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt gefördert, indem finanzielle Hürden abgebaut und Anerkennungsverfahren erleichtert werden. Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von individuellen Voraussetzungen und wird nachrangig zu anderen Förderinstrumenten gewährt.
Gefördert werden Aufwendungen für Übersetzungs- und Verfahrenskosten, Ausgleichsmaßnahmen wie Anpassungslehrgänge und Prüfungen, Sprachkurse, Fahrt- und Auslagenkosten, Kurs- und Schulgebühren sowie Kinderbetreuungskosten. Zudem kann ein monatliches Stipendium nach dem elternunabhängigen BAföG-Höchstsatz beantragt werden, das in gleichen Teilen als Zuschuss und zinsloses Darlehen gewährt wird. Ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 € sowie ein zinsloses Darlehen von bis zu 6.000 € (in Ausnahmefällen bis zu 10.000 €) unterstützen die Antragstellenden über eine Projektdauer von bis zu 36 Monaten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragstellung vor Beginn des Anerkennungs- oder Ausbildungsprozesses sowie die Vorlage eines Qualifikationsnachweises, einer Meldebescheinigung, aktueller Einkommens- und Vermögensnachweise und – bei Teilzeitausbildungen – des entsprechenden Ausbildungsvertrags.