Zuschuss

Förderung der AWO Sozialstiftung Roth-Schwabach

Die Stiftung unterstützt Menschen und gemeinnützige Projekte in der Region im Sinne des Stiftungszwecks (Förderung der freien Wohlfahrtspflege). Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Stiftungsrat nach Prüfung eines schriftlichen Antrags. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützung von Maßnahmen in der Altenhilfe (ambulant, teilstationär, stationär), Jugendhilfe, Flüchtlingshilfe, Familienhilfe, Behindertenhilfe, bürgerschaftlichem Engagement und durch die konzeptionelle Weiterentwicklung sozialer Dienste und Verwaltung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kurzbeschreibung des Vorhabens

Bewertungskriterien

  • Passung zum Stiftungszweck
  • Vollständigkeit des Antrags

Beschreibung

Die AWO Sozialstiftung Roth-Schwabach fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte und hilfsbedürftige Menschen in Süd-Mittelfranken. Als unabhängige Stiftung mit einem Grundstockvermögen von über 520.000 Euro richtet sie sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die Maßnahmen in den Bereichen Altenhilfe (ambulant, teilstationär, stationär), Jugendhilfe, Flüchtlingshilfe, Familienhilfe, Behindertenhilfe, bürgerschaftliches Engagement sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung sozialer Dienste initiieren. Das Hauptziel besteht in der Stärkung der freien Wohlfahrtspflege und der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Durch unbürokratische Unterstützung möchte die Stiftung schwer ermessliches Leid abmildern und nachhaltig Wirkung erzielen.

Förderanträge können jederzeit schriftlich eingereicht werden und müssen eine prägnante Kurzbeschreibung des Vorhabens enthalten. Der Stiftungsrat entscheidet nach Prüfung der Passung zum Stiftungszweck und der Vollständigkeit der Unterlagen über die Vergabe von Zuschüssen. Insbesondere werden Projekte berücksichtigt, die innovative Ansätze zur Selbsthilfe, ehrenamtlichen Arbeit oder konzeptionellen Optimierung sozialer Dienstleistungen umsetzen. Die AWO Sozialstiftung Roth-Schwabach garantiert durch langjährige Erfahrung und verlässliche Mittelallokation eine nachhaltige Förderung vor Ort und stärkt so das Engagement für soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und solidarisches Miteinander in der Region Bayern.

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