Förderung der Axel Benkner-DWS-Sozialstiftung
Die Axel Benkner-DWS-Sozialstiftung unterstützt bundesweit Menschen in Not, insbesondere Familien mit schwerstbehinderten Kindern, durch die Finanzierung behindertengerechter Fahrzeuge. Fortlaufende Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Hilfe von Menschen in Not, insbesondere Familien mit schwerstbehinderten Kindern, durch Organisation von Spendenaufrufen und Charity-Veranstaltungen sowie die unabhängige Vergabe von Mitteln zur Finanzierung behindertengerechter Fahrzeuge, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für behindertengerechte Fahrzeuge
- Umbaukosten und Sonderausstattung von Kraftfahrzeugen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Menschen in existenzieller Not
- Nachweis einer schweren Behinderung eines Kindes
- Prüfung durch den Verein Mobil mit Behinderung und lokale Sozialämter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Bescheide der Krankenkasse und des Sozialamts)
- Bestätigung des Vereins Mobil mit Behinderung
Bewertungskriterien
- Notwendigkeit des Hilfsprojekts
- Wirtschaftliche Realisierbarkeit
- Rechtssicherheit
- Sinnhaftigkeit
Beschreibung
Als gemeinnützige Initiative, gestiftet 2007 von Axel Benkner, der Deutschen Bank AG und der DWS Investment GmbH, engagiert sich diese bundesweit ausgerichtete Sozialstiftung in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist die Unterstützung von Menschen in existenzieller Not, insbesondere von Familien mit schwerstbehinderten Kindern. Durch Charity-Veranstaltungen und gezielte Spendenaufrufe werden Mittel akquiriert, die zu 100 % als Zuschüsse vergeben werden. Hauptförderschwerpunkt ist die Finanzierung sowie der Umbau behindertengerechter Fahrzeuge, damit Betroffene ihre Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe zurückgewinnen können. Jeder Antrag wird unabhängig von kommerziellen Interessen nach den Kriterien Notwendigkeit, wirtschaftliche Realisierbarkeit, Rechtssicherheit und Sinnhaftigkeit geprüft.
Förderberechtigt sind privat Hilfsbedürftige, die den Nachweis einer schweren Behinderung eines Kindes erbringen und eine Vorprüfung durch den Verein Mobil mit Behinderung sowie das zuständige Sozialamt durchlaufen haben. Gefördert werden sämtliche Ausgaben für behindertengerechte Fahrzeuge, Umbauten und Sonderausstattungen. Für die Antragstellung sind ein schriftlicher Förderantrag, aktuelle Bescheide zur Bedürftigkeit (z. B. von Krankenkasse und Sozialamt) sowie die Bestätigung des Vereins Mobil mit Behinderung erforderlich. Dank fortlaufender Antragsmöglichkeit lassen sich dringende Mobilitätsbedarfe zeitnah und unbürokratisch realisieren, sodass betroffene Familien rasch wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.