Förderung der Behebung von Katastrophenschäden
Förderung der Behebung von Elementarschäden an privatem Gut in Oberösterreich. Anträge innerhalb von 30 Tagen nach Schadenseintritt über die Gemeinde/Magistrat möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Behebung von Elementarschäden an privatem Gut, verursacht durch Schneedruck, Orkan, Bergstürze, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben und Hagel.
Förderfähige Ausgaben
- Behebung von Elementarschäden an privatem Gut
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bagatellschäden
- Schäden an Neben- bzw. Zweitwohnsitzen
- Elementarereignisse im Unternehmerrisiko
- Umsatzverluste in Unternehmungen
- Brand- oder Gebäudeeinstürze
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besondere Notlage nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation
- Persönliche Würdigkeit
- Wirtschaftliche Wiederherstellbarkeit mit vertretbarem Mitteleinsatz
- Angemessene Relation der Eigenmittel
- Keine Ausschlussgründe wie Bagatellschäden, Schäden an Zweitwohnsitzen, Unternehmerrisiko, Umsatzverluste, Brand- oder Gebäudeeinstürze, Kosten vorbeugender Maßnahmen, Schäden an Fahrzeugen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einheitswertbescheid
- Jahresabschluss
- Einnahmen–Ausgabenrechnung
- Lohnzettel / Einkommenssteuerbescheid
- Pensionsbestätigung
- Vereinsregisterauszug
- Bescheid über Bau und Erhaltung der Anlage (Erhaltungsgemeinschaften)
- Verzeichnis der Mitglieder (Erhaltungsgemeinschaften)
- Fotos des Schadensereignisses
Beschreibung
In Oberösterreich unterstützt eine fortlaufende Zuschussförderung die rasche Wiederherstellung privaten Vermögens nach schweren Elementarereignissen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – von Landwirtschaftsbetrieben über Gewerbe- und Industriebetriebe bis hin zu Vereinen, Genossenschaften oder Einzelpersonen –, deren Eigentum durch Schneedruck, Orkan, Bergsturz, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben oder Hagel beeinträchtigt wurde. Die Antragstellung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Schadenseintritt über die zuständige Gemeinde oder den Magistrat und setzt eine gemeindeamtliche Bestätigung voraus. Ziel ist es, Existenzgrundlagen und regionales Engagement zügig zu sichern und zukünftige Belastungen möglichst gering zu halten.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist das Vorliegen einer besonderen Notlage im Verhältnis zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie die Gewährleistung wirtschaftlicher Wiederherstellbarkeit bei vertretbarem Mitteleinsatz. Eigenmittel müssen angemessen eingesetzt werden und es dürfen keine Ausschlussgründe – etwa Bagatellschäden, Schäden an Zweitwohnsitzen, Umsatzverluste im Unternehmerrisiko, Brand- oder Gebäudeeinstürze, Kosten vorbeugender Maßnahmen oder Schäden an Fahrzeugen – vorliegen. Dem Antrag sind unter anderem Einheitswertbescheid, Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgabenrechnung, Einkommensnachweise, Vereinsregisterauszug (bei Vereinen) sowie aussagekräftige Fotos des Schadensereignisses beizulegen. Eine vollständige Unterlagenvorlage ermöglicht eine zügige Bearbeitung und unterstützt Antragstellende dabei, die Wiederherstellung ihrer Sachwerte effizient umzusetzen.
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