Zuschuss

Förderung der Bernardine und Raimund Bätge-Stiftung

Die Bernardine und Raimund Bätge-Stiftung fördert in Krefeld und Umgebung Projekte der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie mildtätige Zwecke zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Menschen, mit besonderer Priorität für Kinder. Anträge können jederzeit von steuerbegünstigten Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung unterstützt Einrichtungen und Projekte, die unverschuldet in Not geratene Menschen – insbesondere Kinder – in Krefeld und Umgebung durch Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtsangebote und mildtätige Hilfeleistungen fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung nur durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheids mit den Zwecken Jugend- oder Altenhilfe bzw. mildtätige Zwecke
  • Projektstandort und -wirkung in Krefeld und Umgebung
  • Förderzweck muss unverschuldet in Not geratene Menschen, vorrangig Kinder, unterstützen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Freistellungsbescheid
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Nachweis unverschuldeter Notlage der Zielgruppe
  • Priorisierung von Kindern in Not
  • Berücksichtigung der "Hilfe zur Selbsthilfe" bei Erwachsenenhilfe
  • Veröffentlichungs- und Informationsstrategie zur Förderung durch die Stiftung
  • Regionaler Bezug zu Krefeld und Umgebung

Beschreibung

Die Bernardine und Raimund Bätge-Stiftung in Nordrhein-Westfalen fördert ununterbrochen Projekte und Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie mildtätige Vorhaben zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Menschen in Krefeld und Umgebung. Steuerbegünstigte gemeinnützige Organisationen und öffentliche Körperschaften können jederzeit Zuschussanträge einreichen, sofern der Freistellungsbescheid Zwecke der Jugend- oder Altenhilfe oder mildtätige Zwecke ausweist. Ein regionaler Bezug ist unerlässlich: Die Antragstellung und Projektwirkung müssen sich auf Krefeld und Umgebung beschränken. Bei der Fördereingabe sind die unverschuldete Notlage der Zielgruppe und eine Priorisierung von Kindern zu belegen, während die Unterstützung Erwachsener nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ erfolgen sollte. Zudem wird ein Nachweis der Veröffentlichungs- und Informationsstrategie zur Präsentation der Stiftungshilfe erwartet.

Für eine vollständige Bewerbung sind ein ausgefülltes Antragsformular, der aktuelle Freistellungsbescheid, eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan vorzulegen. Die Stiftung legt Wert auf nachvollziehbare Finanzierungslücken und eine transparente Darstellung der Projektziele, des Zeitplans sowie der Evaluationsmethoden. Förderende Institutionen sollten zudem darlegen, wie sie die erhaltene Unterstützung publik machen und welche Kommunikationskanäle dafür genutzt werden. Durch diese klaren Fördergrundsätze ermöglicht die Bernardine und Raimund Bätge-Stiftung gemeinnützigen Organisationen in Krefeld und Umgebung, Kinder, Senior:innen und weitere hilfsbedürftige Personen effektiv zu entlasten und nachhaltig zu unterstützen. Interessierte Organisationen können Anträge fortlaufend ohne Frist einreichen und so flexibel von den Fördermöglichkeiten profitieren.

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