Zuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Hans-Hench-Senior-Stiftung

Über den Landkreis Aschaffenburg können Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen im fremdsprachlichen, betriebswirtschaftlichen und technologischen Bereich beantragen. Anträge bis 31.03. eines Jahres möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung bedürftiger, würdiger und befähigter Berufstätiger sowie arbeitslos gewordener Fortbildungswilliger im kaufmännischen und technischen Bereich durch Zuschüsse zu Lehrgangsgebühren, Prüfungs- und Lehrmittelkosten sowie Fahrtkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangsgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Lehrmittelkosten
  • Fahrtkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg
  • kein Anspruch auf BAföG
  • erfolgreicher Abschluss der Maßnahme
  • Antragstellung bis spätestens 31. März eines Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Abschlusszeugnis/Gesellenbrief
  2. Letzte Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnabrechnungen
  3. ggf. letzter Einkommenssteuerbescheid
  4. Nachweis Weiterbildungskosten
  5. Nachweis anderweitiger Förderungen
  6. ggf. letzter Einkommenssteuerbescheid Ehegatte/Lebenspartner
  7. ggf. letzter Einkommenssteuerbescheid Eltern

Beschreibung

Die Hans-Hench-Senior-Stiftung des Landkreises Aschaffenburg unterstützt Bürger:innen mit Wohnsitz im Landkreis Bayern-Aschaffenburg bei der beruflichen Weiterbildung im fremdsprachlichen, betriebswirtschaftlichen und technologischen Bereich. Privatpersonen, die bedürftig, würdig und befähigt sind – insbesondere Berufstätige aus kaufmännischen oder technischen Berufen sowie arbeitslos Gewordene mit Fortbildungswillen – können bis spätestens 31. März eines Jahres einen Zuschuss zu Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittelkosten und Fahrtkosten beantragen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei bereits bezogene Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG), sofern sie nicht als Darlehen gewährt wurden, angerechnet werden.

Ziel der Förderung ist es, die Chancengleichheit zu stärken und berufliche Perspektiven nachhaltig zu verbessern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind der erfolgreiche Abschluss der Maßnahme, kein gleichzeitiger Anspruch auf BAföG und die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bis zum 31. März. Dazu zählen unter anderem das Abschlusszeugnis oder der Gesellenbrief, aktuelle Lohnsteuerbescheinigungen beziehungsweise Lohnabrechnungen, gegebenenfalls Einkommenssteuerbescheide von Antragstellenden, Lebenspartner:innen oder Eltern sowie Nachweise zu Weiterbildungskosten und bestehenden Förderungen. Interessierte erhalten ausführliche Informationen zum Förderverfahren und zum Antragsformular beim Landratsamt Aschaffenburg. Die Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, die eigene Qualifikation zu vertiefen und neue berufliche Wege zu erschließen.

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