Zuschuss

Förderung der Betreuung durch Inklusive ElementarpädagogInnen und PsychologInnen

Land Kärnten fördert auf Antrag der AVS die Betreuung durch Inklusive ElementarpädagogInnen und PsychologInnen in Kärntens Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Betreuung durch inklusive Elementarpädagoginnen und Psychologinnen in Kärntens Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach Feststellung einer Beeinträchtigung eines oder mehrerer Kinder.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen für inklusive ElementarpädagogInnen
  • Honorar für PsychologInnen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten (AVS)
  • Feststellung einer Beeinträchtigung eines oder mehrerer Kinder
  • Vorlage der Abrechnungsunterlagen durch AVS

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Abrechnungsunterlagen

Beschreibung

In Kärnten unterstützt das Land durch einen fortlaufend verfügbaren Zuschuss die Aufstockung von Fachpersonal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Gefördert werden inklusive Elementarpädagog:innen und Psycholog:innen, um die Betreuung von Kindern mit festgestellter Beeinträchtigung zu stärken. Förderberechtigt sind gemeinnützige Interessenverbände oder Vereine wie die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten (AVS), die den Antrag stellen und als Intermediär fungieren. Ziel der Maßnahme ist es, frühzeitig auf individuelle Förderbedürfnisse einzugehen und die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigung am gruppenorientierten Bildungsalltag nachhaltig zu verbessern.

Als förderfähige Ausgaben gelten Personalaufwendungen für inklusive Elementarpädagog:innen sowie Honorare für Psycholog:innen. Voraussetzung ist die Feststellung einer oder mehrerer Beeinträchtigungen der betreuten Kinder und die Vorlage der entsprechenden Abrechnungsunterlagen durch die AVS. Die Initiative richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und steht ohne Fristende zur Verfügung – Anträge können jederzeit eingereicht werden. Durch die finanzielle Unterstützung entstehen in den Einrichtungen zusätzliche Kapazitäten für individuelle Förderung und psychosoziale Begleitung. So lassen sich Barrieren abbauen und die soziale Inklusion bereits im frühkindlichen Bereich nachhaltig verankern.

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