Zuschuss

Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen

Förderung von Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen; Zuschuss bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 130.000 € pro Einrichtung und Jahr; Erstanträge bis 31.10. eines Jahres, Folgeanträge bis 15.12. möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 130.000 € pro Einrichtung und Jahr
Förderquote: 80%
Projektstart ab: 01.04.2024

Förderziel

Unterstützung regional bedeutsamer Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowie bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Netzstruktur über Vernetzung, Informations- und Wissenstransfer, Fort- und Weiterbildung und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger einer Umweltbildungseinrichtung mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Verfolgung gemeinnütziger Zwecke oder Tätigkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Aktivität in allen verbindlich beschriebenen BNE-Handlungsfeldern im Rahmen der Netzstruktur
  • Anschluss an die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW bei sonstiger Projektförderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Integriertes Gesamtkonzept (Erstantrag)
  2. Maßnahmenplan (Folgeantrag)
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Anschreiben / Antragsformular

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung und Vernetzung von Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Träger:innen wie gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Bildungsinstitutionen können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet erhalten, maximal jedoch 130.000 € pro Einrichtung und Jahr. Gefördert werden fachbezogene Weiterbildungen, regionale Netzwerkaktivitäten, Unterstützung des Landesprogramms „Schule der Zukunft“ sowie die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Ein integriertes Gesamtkonzept bildet die Grundlage für Erstanträge, während Folgeanträge mit aktuellem Maßnahmen- und Kosten- sowie Finanzierungsplan eingereicht werden. Der Projektstart ist ab dem 1. April 2024 möglich, Erstanträge sind bis zum 31. Oktober und Folgeanträge bis zum 15. Dezember eines Jahres einzureichen.

Ziel ist die Stärkung eines landesweiten Qualitätsnetzwerks, in dem Informations- und Wissenstransfer, Fort- und Weiterbildung sowie vertikale und horizontale Kooperationen Hand in Hand gehen. Voraussetzung ist die aktive Beteiligung aller verbindlich beschriebenen BNE-Handlungsfelder sowie der Anschluss an die Landesstrategie zur nachhaltigen Entwicklung NRW. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) prüft und bewilligt die Anträge im Rahmen der Förderrichtlinien. Interessierte Einrichtungen erhalten damit eine fundierte Förderung, um partizipative Lernformate aus- und weiterzuentwickeln sowie den Erfahrungsaustausch innerhalb des Netzwerks nachhaltig zu festigen.

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