Förderung der Bürger-Stiftung Ostholstein (Projektförderung im Kreis Ostholstein)
Projektförderung im Kreis Ostholstein durch die Bürger-Stiftung Ostholstein in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz. Förderanträge jederzeit per E-Mail möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten im Kreis Ostholstein in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz.
Nicht förderfähige Ausgaben
- ausschließlich Personalkosten
- Förderung rückwirkender Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Als gemeinnützig anerkannte Organisationen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften
- Vorhaben darf nicht bereits beschlossen, begonnen oder abgeschlossen sein
- Antrag mindestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn einreichen
- Vorhaben darf keine Pflichtleistung der öffentlichen Hand sein
- Keine reine Förderung von Personalkosten
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung des Vorhabens
- Kosten- und Zeitplan
- Angaben zu weiteren Förderern
- Hinweise auf ergänzende Informationen (Internetseiten, Referenzen o. Ä.)
- Kontaktdaten
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
- Aktuelle Satzung (falls vorhanden)
- Bankverbindung
Beschreibung
Die Bürger-Stiftung Ostholstein unterstützt in Schleswig-Holstein gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Stiftungen sowie Vereine im Kreis Ostholstein bei der Realisierung innovativer Projekte in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur sowie Bauten- und Denkmalschutz. Anträge können ganzjährig per E-Mail eingereicht werden, sofern das Vorhaben nicht bereits begonnen, abgeschlossen oder ab vier Wochen nach Antragstellung startet. Gefördert werden punktuelle Maßnahmen ebenso wie langfristig angelegte Projekte, die einen dauerhaften Mehrwert für die Region schaffen. Eine reine Förderung von Personalkosten oder rückwirkende Maßnahmen sind ausgeschlossen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf eine breite Wirkung sowie eine verantwortungsvolle Mittelverwendung.
Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Zeitplan sowie Angaben zu weiteren Förderer:innen erforderlich. Ergänzende Informationen wie Referenzen oder Internetseiten, eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids, die gültige Satzung (falls vorhanden) und die Bankverbindung vervollständigen die Unterlagen. Anträge von Einzelpersonen oder für Pflichtleistungen der öffentlichen Hand werden nicht berücksichtigt. Nach positiver Entscheidung muss binnen acht Wochen eine förmliche Zuwendungsbestätigung vorgelegt werden. Zudem wird um die Bereitstellung von Bild- und Textmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit gebeten. So gewährleistet die Bürger-Stiftung Ostholstein, dass jede Förderung transparent dokumentiert und wirkungsvoll kommuniziert wird, um das Engagement vor Ort nachhaltig zu stärken.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.