Zuschuss

Förderung der Bürger-Stiftung Ostholstein (Projektförderung im Kreis Ostholstein)

Projektförderung im Kreis Ostholstein durch die Bürger-Stiftung Ostholstein in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz. Förderanträge jederzeit per E-Mail möglich.

Soziales Bildung Sport Umwelt-/Naturschutz Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten im Kreis Ostholstein in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • ausschließlich Personalkosten
  • Förderung rückwirkender Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Als gemeinnützig anerkannte Organisationen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Vorhaben darf nicht bereits beschlossen, begonnen oder abgeschlossen sein
  • Antrag mindestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn einreichen
  • Vorhaben darf keine Pflichtleistung der öffentlichen Hand sein
  • Keine reine Förderung von Personalkosten
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung des Vorhabens
  2. Kosten- und Zeitplan
  3. Angaben zu weiteren Förderern
  4. Hinweise auf ergänzende Informationen (Internetseiten, Referenzen o. Ä.)
  5. Kontaktdaten
  6. Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
  7. Aktuelle Satzung (falls vorhanden)
  8. Bankverbindung

Beschreibung

Die Bürger-Stiftung Ostholstein unterstützt in Schleswig-Holstein gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Stiftungen sowie Vereine im Kreis Ostholstein bei der Realisierung innovativer Projekte in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur sowie Bauten- und Denkmalschutz. Anträge können ganzjährig per E-Mail eingereicht werden, sofern das Vorhaben nicht bereits begonnen, abgeschlossen oder ab vier Wochen nach Antragstellung startet. Gefördert werden punktuelle Maßnahmen ebenso wie langfristig angelegte Projekte, die einen dauerhaften Mehrwert für die Region schaffen. Eine reine Förderung von Personalkosten oder rückwirkende Maßnahmen sind ausgeschlossen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf eine breite Wirkung sowie eine verantwortungsvolle Mittelverwendung.

Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Zeitplan sowie Angaben zu weiteren Förderer:innen erforderlich. Ergänzende Informationen wie Referenzen oder Internetseiten, eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids, die gültige Satzung (falls vorhanden) und die Bankverbindung vervollständigen die Unterlagen. Anträge von Einzelpersonen oder für Pflichtleistungen der öffentlichen Hand werden nicht berücksichtigt. Nach positiver Entscheidung muss binnen acht Wochen eine förmliche Zuwendungsbestätigung vorgelegt werden. Zudem wird um die Bereitstellung von Bild- und Textmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit gebeten. So gewährleistet die Bürger-Stiftung Ostholstein, dass jede Förderung transparent dokumentiert und wirkungsvoll kommuniziert wird, um das Engagement vor Ort nachhaltig zu stärken.

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