Förderung der Bürgerstiftung „Menschen für Tettnang“
Die Bürgerstiftung „Menschen für Tettnang“ unterstützt kontinuierlich bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Projekte im Interesse der Bürger der Stadt Tettnang und ihrer Ortschaften.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bürgerschaftlichen Engagements und gesellschaftlicher Vorhaben, die im Interesse der Bürger der Stadt Tettnang und ihrer Ortschaften liegen, insbesondere in den Bereichen Kunst und Kultur, Heimatpflege und Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz, öffentliches Gesundheitswesen, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe, Familienhilfe, Altenhilfe, mildtätige Zwecke, Völkerverständigung, Wissenschaft und Forschung.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten im Rahmen des Stiftungszwecks
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Tettnang oder seinen Ortschaften
- Projektförderung im Sinne des Stiftungszwecks (bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Vorhaben)
Beschreibung
Die Förderung der Bürgerstiftung „Menschen für Tettnang“ richtet sich an Projekte und Initiativen mit Sitz oder Wohnsitz in der Stadt Tettnang und deren Ortschaften. Als Zuschussprogramm unterstützt die unabhängige und gemeinnützige Stiftung vielfältige Vorhaben, die das bürgerschaftliche Engagement stärken und die Lebensqualität vor Ort erhöhen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege und Heimatpflege, Umwelt- und Naturschutz, öffentliches Gesundheitswesen, Bildung und Erziehung, Jugend- und Familienhilfe, Altenhilfe sowie Forschung und Innovation. Auch Initiativen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Demokratie sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz können eine Förderung erhalten. Antragsberechtigt sind neben zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen auch Privatpersonen, die den Stiftungszweck mit ihrem Projekt verfolgen. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche projektbezogenen Kosten im Rahmen des Stiftungszwecks. Eine Antragsfrist besteht nicht, da Anträge ganzjährig gestellt werden können.
Die Bürgerstiftung „Menschen für Tettnang“, gegründet im Jahr 2012, versteht sich als Plattform für alle, die zusammen mit weiteren Engagierten das Gemeinwesen lebendig gestalten möchten. Sie vergibt Zuschüsse für unmittelbare Projektmaßnahmen und fördert mittelbar durch finanzielle Beiträge lokaler Akteur:innen. Die kontinuierliche Finanzkraft der Stiftung basiert auf Zustiftungen, Spenden und den Erträgen des Stiftungskapitals. Jede finanzielle oder ideelle Beteiligung trägt dazu bei, innovative Ideen zu realisieren und den Zusammenhalt in Stadt und Ortschaften zu stärken. Durch transparentes Verfahren und eine unabhängige Gremienstruktur sichert die Stiftung eine nachhaltige und zielgerichtete Mittelverwendung im Sinne der Tettnanger Bürger:innen. Interessierte Projektträger:innen erfahren auf der Website der Bürgerstiftung Details zum Antragsprozess und zu den Förderrichtlinien.
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