Förderung der Christian und Dorothee Bürkert Stiftung (Projektförderung gemeinnütziger Organisationen)
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung nimmt Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen und fördert Projekte in den Satzungszwecken (u. a. Bildung, Mildtätigkeit/Wohlfahrt, Wissenschaft & Forschung, Kultur). Anträge sind in der Regel bis Mitte Oktober für das Folgejahr einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt und fördert Projekte und Vorhaben gemeinnütziger Organisationen, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen, benachteiligte oder hilfsbedürftige Menschen fördern, Bildung und Erziehung stärken, wissenschaftliche Forschung mit technischem Fokus vorantreiben sowie kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte ohne regionalen Bezug zu den Betriebsstätten
- Anträge von Privatpersonen oder Einzelschicksalen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Einreichung über das offizielle Antragsformular
- Voranfrage per E-Mail möglich
- Regionaler Bezug zu den Betriebsstätten der Bürkert Unternehmensgruppe (von Vorteil)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Aktueller Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Rechenschaftsbericht
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Satzungszwecken
- Nachweisbarkeit des Projektziels
- Bedürftigkeit der Zielgruppe
- Potenzial für gesellschaftlichen Zusammenhalt
Beschreibung
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung setzt sich in Baden-Württemberg für gemeinnützige Projekte ein, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Träger:innen wie Stiftungen, Vereine, Bildungs- und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Vorhaben in den Bereichen Soziales, Bildung, Wissenschaft & Innovation, Kultur und Engagement für Demokratie beantragen. Im Fokus stehen Initiativen zur Förderung benachteiligter oder hilfsbedürftiger Menschen, zur Stärkung von Bildung und Erziehung, zur Unterstützung technikbezogener Forschungsarbeiten sowie zur Ermöglichung kultureller Teilhabe. Förderanträge müssen über das offizielle Antragsformular eingereicht werden und in der Regel bis Mitte Oktober für das Folgejahr vorliegen. Eine kurze Voranfrage per E-Mail im Vorfeld erleichtert die Planung und Klärung der regionalen Förderfähigkeit.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind neben dem aktuellen Freistellungsbescheid eine projektbezogene Beschreibung, ein Finanzierungsplan sowie ein Rechenschaftsbericht erforderlich. Wesentliche Bewertungskriterien umfassen die Übereinstimmung mit den Satzungszwecken, die Nachweisbarkeit des Projektziels, die Bedürftigkeit der Zielgruppe sowie das Potenzial für nachhaltige Impulse im sozialen Miteinander. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne regionalen Bezug zu den Betriebsstätten der Bürkert Unternehmensgruppe oder Anträge von Privatpersonen und Einzelschicksalen. Der Stiftungsrat entscheidet im November über die Anträge, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung legt großen Wert auf Transparenz und Wirkungsorientierung, um Projekte zu unterstützen, die Strukturen bewegen und langfristige Entwicklungen anstoßen.
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