Zuschuss

Förderung der Deutschen Rheumastiftung (Projektbeihilfen, Stipendien, Preise, Stiftungsprofessuren) – gemäß Mittelvergabeordnung

Die Deutsche Rheumastiftung vergibt Stiftungsmittel für Projektbeihilfen, Stipendien, Preise und Stiftungsprofessuren in der Rheumatologie. Anträge können jederzeit schriftlich eingereicht werden.

Gesundheit Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Rheumatologie, Verbesserung der Lebenssituation rheumakranker Menschen sowie Aufklärung der Öffentlichkeit über rheumatische Erkrankungen durch Projektbeihilfen, Stipendien, Preise und Einrichtung von Stiftungsprofessuren.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ordnungsgemäße schriftliche Antragstellung
  • Nachweis der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Projekt dient den satzungsgemäßen Zwecken und gefährdet nicht den Gemeinnützigkeitsstatus
  • Fördermittel nur für eine festgelegte Projektlaufzeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Angaben zu Person oder Einrichtung
  3. Detaillierter Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Gutachtenlage
  • Satzungsgemäße Zielerfüllung

Beschreibung

Die Deutsche Rheumastiftung stellt bundesweit finanzielle Mittel in Form von Projektbeihilfen, Stipendien, Preisen und Stiftungsprofessuren zur Verfügung, um Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Rheumatologie voranzutreiben. Antragstellende aus dem privaten und öffentlichen Sektor, Bildungseinrichtungen, Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen können ihre Vorhaben fortlaufend und ohne feste Frist schriftlich einreichen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Antragstellung mit Darstellung von Zielsetzung, Wirtschaftlichkeit und satzungsgemäßer Zweckbindung. Ein detaillierter Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Person oder Einrichtung sind beizufügen. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Vorstand auf Basis externer Gutachten, wobei die Einhaltung der satzungsgemäßen Ziele und die Gemeinnützigkeit der Vorhaben maßgeblich sind.

Mit diesem Förderinstrument sollen nicht nur innovative Forschungsansätze und die Diagnostik verbessert, sondern auch die Lebenssituation rheumakranker Menschen nachhaltig optimiert werden. Die Stiftung unterstützt darüber hinaus Projekte zur Aufklärung und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit und richtet sich an Wissenschaftler:innen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Initiativen und Einzelpersonen, die neue Impulse im Bereich der Rheumatologie setzen möchten. Geförderte Projekte dürfen sich über die finanzielle Absicherung ihrer Laufzeit freuen, müssen jedoch regelmäßig Verwendungsnachweise und Ergebnisberichte vorlegen. Durch die Fortführung bestehender Programme und den Ausbau wissenschaftlicher Netzwerke strebt die Deutsche Rheumastiftung langfristig das Motto „Rheuma heilbar machen!“ an und leistet so einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungsforschung und Selbsthilfe in Deutschland.

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