Zuschuss

Förderung der Diakonie-Stiftung Hannover – Hilfe für den Nächsten

Zuschüsse (Teil- oder Restfinanzierung mit Eigenanteil) für Projekte und Initiativen der diakonischen Arbeit sowie Einzelfallunterstützungen für Menschen in Not- und Konfliktsituationen. Auch Personalkosten und Projekte bis zu 3 Jahren sind förderfähig, sofern keine anderen Finanzierungsmittel verfügbar sind.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Initiativen der diakonischen Arbeit, Einzelfallunterstützungen für Menschen in Not- und Konfliktsituationen, Finanzierung von Personalkosten sowie Unterstützung eigener Aktivitäten der Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Projektkosten
  • Einzelfallunterstützungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtung des Diakonischen Werkes oder Kirchengemeinde des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover
  • Nachweis, dass keine anderen Finanzierungsmittel verfügbar sind

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Diakonischer Bezug
  • Fehlen anderer Finanzierungsmittel

Beschreibung

Die Diakonie-Stiftung Hannover – Hilfe für den Nächsten unterstützt in Niedersachsen gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen der diakonischen Arbeit mit bedarfsorientierten Zuschüssen. Gefördert werden sowohl Projekte und Initiativen, die dem sozialen Wohl und der Beratung von Menschen in Not- und Konfliktsituationen dienen, als auch die Finanzierung von Personalkosten. Dabei können Maßnahmen eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten umfassen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen und zur Teil- oder Restfinanzierung ein Eigenanteil erbracht wird – dieser kann auch in Form von Eigenleistungen erfolgen. Einzelfallunterstützungen für Einzelpersonen in schwierigen Lebenslagen runden das Angebotsspektrum ab.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Abteilungen des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover sowie Kirchengemeinden des Evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverbandes Hannover. Der Förderantrag ist jederzeit einreichbar und muss ein ausgefülltes Antragsformular sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In der Entscheidungsfindung spielen der diakonische Bezug des Vorhabens und der Nachweis fehlender alternativer Fördermittel eine zentrale Rolle. Nach Abschluss eines Vorhabens ist innerhalb von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen. Durch diese kontinuierlichen Fördermöglichkeiten stärkt die Stiftung nachhaltige soziale Projekte und trägt zur wirksamen Hilfe für den Nächsten in der Region bei.

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