Förderung der Diakonischen Förderstiftung „Werner Sylten“ Bad Köstritz
Fördermittel für Projekte in den Förderbereichen der Stiftungssatzung (Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Soziales, diakonische Projekte, nachhaltige Projektförderung). Anträge formlos schriftlich jederzeit möglich; kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Soziales und diakonische sowie nachhaltige Projektvorhaben entsprechend dem Zweck der Diakonischen Förderstiftung „Werner Sylten“ Bad Köstritz.
Nicht förderfähige Ausgaben
- laufende Betriebskosten
- temporäre Aktionen (z.B. Tagungen, Symposien)
- Stipendien
- Verbandsarbeit oder Verwaltungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung formlos und schriftlich
- Trägerschaft als gemeinnützige Einrichtung oder öffentlicher Rechtsträger
- Nachweis von Bedürftigkeit und Notwendigkeit
- Nachweis der Nachhaltigkeit des Projekts
- Bei Anträgen über 3.000 € Eigenanteil von mindestens 20 %
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag
- Projektbeschreibung auf separatem Briefbogen
- Finanzierungsplan
- Letzte Bilanz oder BWA (bei Anträgen über 3.000 €)
- Freistellungsbescheid
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- weitere ggf. geforderte Unterlagen
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Zielen und Zweck der Stiftungssatzung
- Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung des Projekts
- formale Vollständigkeit
- Sicherstellung eines Eigenanteils von mindestens 20 %
- Stabilität der finanziellen Verhältnisse
Beschreibung
Die Diakonische Förderstiftung „Werner Sylten“ in Bad Köstritz unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Organisationen und öffentliche Träger in Thüringen. Zielgerichtet werden Projekte gefördert, die Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Soziales sowie diakonische und nachhaltige Vorhaben stärken. Antragsteller:innen reichen formlos und schriftlich eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie Nachweise zu Freistellungsbescheid und Vertretungsberechtigung ein. Bei Fördervolumina über 3.000 € sind zusätzlich die letzte Bilanz oder BWA und ein Eigenanteil von mindestens 20 % vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht, denn jede Einreichung durchläuft eine fachliche und formale Prüfung, bei der die Bedürftigkeit, Zweckbindung und langfristige Wirkung im Mittelpunkt stehen. Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten, temporäre Aktionen, Stipendien, Verbandsarbeit oder Verwaltungsmaßnahmen.
Die Auswahl orientiert sich strikt an der Satzung: Die Übereinstimmung mit Stiftungszweck, finanzielle Stabilität der Antragstellenden und eine dauerhafte, nachhaltige Wirkung sind unverzichtbare Kriterien. Ein positiver Förderbescheid löst die Auszahlung des Zuschusses aus; ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Finanzbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss vorzulegen. Diese Fördermöglichkeit bietet gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlichen Rechtsträgern eine verlässliche Finanzierungschance, um wirkungsvolle Angebote für junge Menschen und benachteiligte Zielgruppen zu realisieren und langfristige Impulse im Bereich der sozialen Teilhabe und Bildung zu setzen.
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