Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Entwicklung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum. Anträge sind nur möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Entwicklung und Aufbau zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen sowie die Erweiterung und Stärkung der Erwerbsgrundlagen im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Organisationsausgaben (Beratung, Konzeption, Geschäftsausgaben)
- Personalausgaben (Startbeihilfen)
- Sachausgaben und Marketing
- Investitionen im Rahmen der GAK (Immobilien, Maschinen, Ingenieurleistungen)
- Qualifizierungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion
- laufende Betriebsausgaben
- Ablösung von Verbindlichkeiten
- Erbabfindungen
- Kreditbeschaffungskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Betriebs in Nordrhein-Westfalen
- Landwirtschaftlicher Betrieb erreicht Mindestgröße nach ALG
- Vorhaben wirtschaftlich auf mindestens 5 Jahre angelegt
- Vorhaben darf nicht aus anderen öffentlichen Programmen gefördert werden
- Vorlage einer gesicherten Gesamtfinanzierung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundantrag
- Investitionskonzept
- Einkommensteuerbescheide
- Buchführungsunterlagen
- Bescheinigung der Alterskasse
- Kreditbereitschaftserklärung
- Eigenmittelnachweis
- Bauunterlagen oder Angebotsunterlagen
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Schaffung mindestens eines neuen, auf Vollzeit umgerechneten Arbeitsplatzes
- Erstmalige Gründung eines Unternehmens zur Diversifizierung
- Investition in Einzelhandel/Direktvermarktung
- Investition in Tourismus/Urlaub auf dem Bauernhof
- Teilnahme an fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 3 Jahre
Beschreibung
Das Programm „Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich“ des Landes Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, die wirtschaftliche Basis landwirtschaftlicher Betriebe zu stärken und langfristig Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftliche Einzelunternehmer:innen, mitarbeitende Familienangehörige und Kooperationen, die mindestens 25 % ihres Umsatzes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielen. Durch Zuschüsse von 20 % bis 80 % können Maßnahmen wie Organisationsausgaben (Beratung, Konzeption), Personalkosten für Startbeihilfen, Marketing- und Ausstattungsausgaben, Investitionen im Rahmen der GAK (Immobilien, Maschinen, Ingenieurleistungen) sowie Qualifizierungsmaßnahmen realisiert werden. Die Projekte müssen wirtschaftlich auf mindestens fünf Jahre angelegt sein und einen neuen Vollzeitarbeitsplatz schaffen oder alternative Einkommensquellen wie Direktvermarktung, ländlichen Tourismus oder innovative Betriebszweige begründen. Die Höchstfördersumme beträgt 200.000 € pro Empfänger:in innerhalb von drei Jahren.
Für eine Antragstellung sind eine schlüssige Gesamtkonzeption, ein Investitionskonzept, Nachweise über Eigenmittel und Kreditbereitschaften sowie Buchführungsunterlagen erforderlich. Voraussetzung ist zudem der Betriebsstandort in NRW und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Ausgeschlossen sind Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Landankauf oder Erwerb von Tieren. Da derzeit keine Haushaltsmittel verfügbar sind, können neue Grundanträge nicht bewilligt werden. Interessierte Betriebe sollten die Fördermöglichkeiten im Blick behalten und sich auf künftige Aufrufrunden vorbereiten, um Diversifizierungspläne zügig umzusetzen.
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