Zuschuss

Förderung der Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung

Die Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung fördert Lehre und Forschung an der FAU in den Fachbereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften sowie Philosophie/Geisteswissenschaften. Besonders unterstützt werden Austauschvorhaben von Dozenten und Studierenden mit der Universität St. Gallen und der Universität Bern. Anträge können digital jederzeit vor den Vorstandssitzungen mehrmals im Jahr eingereicht werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke durch die Förderung von Wissenschaft (Lehre und Forschung) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg. Sie soll insbesondere den Austausch von Dozierenden und Studierenden mit der Universität St. Gallen (Schweiz) und der Universität Bern unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Unterkunftskosten
  • Geräte
  • Sonstige projektbezogene Ausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Tagegelder bei Reisekosten
  • Honorare
  • Repräsentationskosten
  • Verbrauchsmaterialien
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptamtliche Professur an der FAU oder befürwortende Stellungnahme des Lehrstuhlinhabers
  • Zweckerfüllung gemäß Satzung der Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung
  • Formlose Antragstellung digital und frühzeitig vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag mit Projektbeschreibung
  2. Gesamtkostenkalkulation und Finanzierungsplan
  3. Befürwortende Stellungnahme des Lehrstuhlinhabers
  4. Erklärung zum Mittelabruf

Bewertungskriterien

  • Qualität der Forschungsvorhaben
  • Vereinbarkeit mit den Stiftungszielen

Beschreibung

Die Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung fördert gemeinnützig die Lehre und Forschung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in den Fachbereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften sowie Philosophie und Geisteswissenschaften. Im Zentrum steht insbesondere der wissenschaftliche Austausch von hauptamtlichen Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Studierenden mit der Universität St. Gallen und der Universität Bern. Für Projekte in Lehre und Forschung können Reisekosten, Übernachtungskosten, Gerätebeschaffungen und sonstige projektbezogene Ausgaben beantragt werden. Nicht förderfähig sind dagegen Personalkosten, Tagegelder, Honorare, Repräsentationskosten, Verbrauchsmaterialien, Kosten für Literaturbeschaffung und Druckkostenzuschüsse. Die Auswahl erfolgt durch den Stiftungsvorstand auf Basis der Qualität des Forschungsvorhabens und dessen Übereinstimmung mit den Stiftungszielen.

Anträge sind formlos und digital einzureichen, möglichst frühzeitig vor Projektbeginn. Erforderlich sind eine Projektbeschreibung, eine Gesamtkostenkalkulation mit Finanzierungsplan, eine befürwortende Stellungnahme der jeweiligen Lehrstuhlleitung sowie eine Erklärung zum Mittelabruf. Mehrfache Einreichungen vor den Vorstandssitzungen (17.01.2025, 18.04.2025, 20.06.2025, 10.10.2025 und 05.12.2025) sind möglich. Die Stiftung gewährleistet einen transparenten und kontinuierlichen Förderprozess: Von der Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis achtet sie auf eine zweckgerechte, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. So unterstützt sie aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs und etabliert grenzüberschreitende Kooperationen in Lehre und Forschung.

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