Förderung der Elsbeth Bonhoff Stiftung (Osteoporose-Forschung)
Die Elsbeth Bonhoff Stiftung fördert Forschungsprojekte (insbesondere klinische Studien) zur Entwicklung neuer Präventions- und Heilmethoden im Bereich Osteoporose und artverwandter Krankheiten in Deutschland. Einreichung der Anträge jeweils bis zum 28. Februar oder zum 31. August eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland sowie die Entwicklung neuer Präventions- und Heilmethoden auf dem Gebiet der Osteoporose und artverwandter Krankheiten durch Zuwendungen an Hochschulen sowie staatliche und private Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Forschungsapparaturen
- Materialkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit in Deutschland
- Projekt im Bereich Osteoporose und artverwandte Krankheiten
- Einreichung zum 28. Februar oder 31. August eines Jahres
- Zuwendungsgesuch in deutscher Sprache
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Name und berufliche Anschrift des Antragstellers
- Titel und Beschreibung des Projekts (3–7 Seiten)
- Wissenschaftliche Begründung mit Literaturangaben
- Forschungsplan
- Finanzierungsplan
- Curriculum Vitae des Antragstellers
- Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten oder Institutsleiters
- Erlaubnis der Ethikkommission bei Patiententests
- Erlaubnis für Tierversuche
- Zweckerklärung zur Verwendung der Mittel
Bewertungskriterien
- Qualität des wissenschaftlichen Konzepts
- Relevanz für Osteoporose-Forschung
- Wirtschaftlichkeit des Finanzierungsplans
Beschreibung
Die Elsbeth Bonhoff Stiftung unterstützt bundesweit Forschende an Hochschulen, staatlichen und privaten Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 50.000 € pro Projekt, um innovative Präventions- und Heilmethoden im Bereich Osteoporose und verwandter Erkrankungen zu entwickeln. Eingereicht werden können Anträge jeweils bis zum 28. Februar oder 31. August in deutscher Sprache. Gefördert werden Personalaufwendungen, Forschungsapparaturen und Materialkosten im Rahmen einer Projektdauer von 12 Monaten. Voraussetzung ist ein wissenschaftlich fundiertes Konzept mit klarem Forschungsplan und nachvollziehbarem Finanzierungsplan. Bewertet werden die Qualität des Konzepts, die Relevanz für die Osteoporoseforschung und die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung. Teilnehmende Institutionen sichern durch eine Zweckerklärung zu, dass die Stiftungsgelder ausschließlich dem bezeichneten Zweck dienen und verpflichten sich, die Ergebnisse nach Abschluss in Form eines Forschungsberichts sowie einer für die Stiftung-Webseite geeigneten Zusammenfassung vorzulegen.
Die Antragstellenden legen dem Zuwendungsgesuch unter anderem Titel und Beschreibung des Vorhabens (3–7 Seiten), Lebenslauf mit wichtigsten Publikationen, Empfehlungsschreiben sowie gegebenenfalls Ethikgenehmigungen bei. Die Stiftung prüft die Anträge innerhalb von vier Monaten inklusiver externer Begutachtung und erlässt einen Zuwendungsbescheid ohne Rechtsanspruch. Nach Projektabschluss ist eine detaillierte Abrechnung mit Belegen erforderlich. Bei Publikationen oder Verbreitung der Forschungsergebnisse wird die Nennung der Elsbeth Bonhoff Stiftung erwartet. Dieses Förderangebot bietet Wissenschaftler:innen in Deutschland eine wertvolle Chance, ihre klinischen Studien im Osteoporose-Bereich voranzutreiben und damit langfristig die Patientenversorgung zu verbessern.
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