Zuschuss

Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor

Bundesweite Förderung zur dauerhaften Einstellung der Fischerei in der Nordsee durch Abwrackprämien und Anpassungsmaßnahmen. Anträge bis 31.03.2026, 31.12.2026 oder 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: alle Größen
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Maßnahme hat zum Ziel, die Fangkapazitäten in Flottensegmenten mit strukturellem Ungleichgewicht dauerhaft an die verfügbaren Fangmöglichkeiten anzupassen, die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern und Fischereibetrieben einen wirtschaftlichen Anreiz zur Abwrackung ihrer Schiffe zu geben.

Förderfähige Ausgaben

  • Wertverlustentschädigung (Abwrackprämie)
  • Abwrackkosten
  • Entzug von Fanglizenzen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Ersatzschiffen
  • Erwerb neuer Kapazitäten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigner eines Fischereifahrzeugs der Union
  • Mindestens 90 Fangtage in den letzten zwei Kalenderjahren
  • Zuordnung zu einem geförderten Flottensegment

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Förderung
  2. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
  3. Logbuchauszüge der letzten zwei Jahre

Bewertungskriterien

  • Alterssumme von Schiff und Eigner
  • Schwerpunkt Flottensegmentbedarf
  • Einhaltung ökologischer Vorgaben

Beschreibung

Das Förderprogramm fördert bundesweit die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor und gewährt Eigentümer:innen von Fischereifahrzeugen der Union sowie Fischer:innen Anreize, ihre Schiffe abzuwracken oder dauerhaft auf andere Tätigkeiten umzustellen. Die Maßnahme strebt an, strukturelle Ungleichgewichte zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten zu beseitigen und damit ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern. In drei Förderphasen bis Ende 2027 stehen insgesamt bis zu 20 Mio. EUR zur Verfügung. Im ersten Abschnitt bis 31.03.2026 sind 12 Mio. EUR reserviert, davon größtenteils für die umweltrelevanten Flottensegmente der Krabbenfischerei und Plattfischfischerei. Förderfähig sind Wertverlustentschädigung, Abwrackkosten und Lizenzentzug zu 100 % der beihilfefähigen Ausgaben. Voraussetzung ist neben der dreijährigen Eignerschaft die Zuordnung zu einem geförderten Flottensegment sowie mindestens 90 Fangtage pro Kalenderjahr in den beiden vorangegangenen Jahren. Eine Prüfungsbehörde kontrolliert Einhaltung ökologischer Vorgaben und Kollateraldelikte wie IUU-Fischerei.

Die Förderung ermöglicht Fischereibetrieben einen ökonomischen Ausstieg unter Berücksichtigung sozialer Interessen und unterstützt zugleich den Meeresnaturschutz. Alternativ zum vollständigen Abwracken kann in Einzelfällen auch eine Umnutzung als Museumsschiff genehmigt werden. Anträge lassen sich bis 31.03.2026, 31.12.2026 oder 31.12.2027 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen. Notwendige Unterlagen sind der Förderantrag, Logbuchauszüge und Nachweise über Eigentumsverhältnisse. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beheimatet die Richtlinie, die von der BLE umgesetzt wird. Potenzielle Antragsteller:innen profitieren so von einer passgenauen Förderung, um die Flottenstruktur langfristig an ökologische Erfordernisse anzupassen und einen zukunftsfähigen Übergang zu gewährleisten.

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