Zuschuss

Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten

Landeszuschuss zur Entwicklung von Familienpflegediensten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird die Besetzung qualifizierter Leitungs-Fachkräfte. Anträge bis zum 01.11. eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Förderung ist es, Angebote der Familienpflegedienste aufzubauen, bestehende Angebote weiterzuentwickeln sowie an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anzupassen und durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit ein flächendeckendes, qualifiziertes Angebot sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Leitungs-Fachkräfte

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Träger von Familienpflegediensten
  • Beschäftigung einer fachlich qualifizierten hauptberuflichen Fachkraft für Einsatzleitung
  • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten
  • Maximal eine Stelle pro Kreis/kreisfreier Stadt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsvordruck nach Anlage 1
  2. Richtlinien zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten
  3. Erlass zur Qualifikation der Familienpflege-Fachkräfte
  4. Muster einer Kooperationsvereinbarung
  5. ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen)
  6. Verwendungsnachweisvordruck

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet einen Zuschuss zur Stärkung und Weiterentwicklung von Familienpflegediensten, mit dem Ziel, ein landesweit flächendeckendes, qualifiziertes Betreuungsnetz aufzubauen. Gefördert werden Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und angeschlossene gemeinnützige Organisationen, die als Träger:innen von Familienpflegediensten fungieren und eine hauptberufliche, fachlich qualifizierte Fachkraft in Leitungsfunktion beschäftigen. Mit dieser Maßnahme sollen bestehende Angebote an die veränderten Lebenssituationen von Familien angepasst und zugleich neue Strukturen etabliert werden. Durch verbindliche Kooperationsformen mit anderen sozialen Diensten wird eine nachhaltige Vernetzung vor Ort sichergestellt. Anträge können jeweils bis zum 01.11. für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.

Die Fördermaßnahme beschreibt eine befristete Projektlaufzeit von 12 Monaten und deckt ausschließlich Personalkosten für die Einsatzleitung ab, wobei maximal eine Vollzeitstelle pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt bezuschusst wird. Voraussetzungen sind ein Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Trägerschaft eines Familienpflegedienstes sowie die Kooperation mit regionalen Beratungsstellen, Jugend- und Sozialämtern oder Krankenkassen. Als Antragspaket sind unter anderem der Antragsvordruck (Anlage 1), die Förderrichtlinien, der Erlass zur Qualifikation der Fachkräfte, ein Muster einer Kooperationsvereinbarung, die ANBest-P sowie der Verwendungsnachweisvordruck einzureichen. Die Finanzierung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist jährlich im Haushaltsgesetz festzulegen – ideal für Organisationen, die ihr Betreuungskonzept auf solide Beine stellen möchten.

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