Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Zuschüsse für Sicherungs-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Anträge sind schriftlich oder elektronisch beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege einzureichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sicherungs-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen und in ihrer Umgebung nach § 32 NDSchG, um die denkmalrechtliche Erhaltungspflicht zu erfüllen und das kulturelle Erbe zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen
- Denkmalgerechte Umnutzung
- Ersatz von Bauteilen
- Restaurierung und Teilwiederherstellung
- Baugeschichtliche und restauratorische Untersuchungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb eines Kulturdenkmals
- Maßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abstimmung der Maßnahme mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
- Vorliegende denkmalrechtliche Genehmigung
- Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen sein
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Kostenschätzung oder Kostenvoranschläge
- Fotos vom aktuellen Zustand
- Denkmalschutz- und Baugenehmigung
- Einverständniserklärung/Vollmacht
Bewertungskriterien
- Denkmalfachliche Dringlichkeit
- Bedeutung des Denkmals
- Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Beschreibung
Die Landesförderung in Niedersachsen richtet sich an erhaltungspflichtige Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Kulturdenkmalen, darunter Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen. Ziel ist die Unterstützung von Sicherungs-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 NDSchG, um die denkmalrechtliche Erhaltungspflicht zu erfüllen und das kulturelle Erbe dauerhaft zu bewahren. Förderfähig sind denkmalgerechte Umnutzungen, Restaurierungen, Ersatz von Bauteilen, baugeschichtliche und restauratorische Untersuchungen, Dokumentationen sowie archäologische Forschungsmaßnahmen. Die Förderquote beträgt üblicherweise bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens werden Zuwendungen ab 3.000 € gewährt. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2030 beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die vorherige Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit dem Landesamt und das Vorliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigung; ein vorzeitiger Baubeginn vor Bewilligung ist ausgeschlossen. Ein laufendes Insolvenzverfahren schließt die Förderberechtigung aus. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage denkmalfachlicher Dringlichkeit, Bedeutung des Denkmals und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Zur Antragstellung gehören das ausgefüllte Antragsformular, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan auf Basis von Kostenschätzungen oder -voranschlägen, Fotos zum aktuellen Zustand, vorhandene Genehmigungen sowie gegebenenfalls Vollmachten. Durch diese transparente und praxisorientierte Förderung wird die Pflege historischer Bausubstanz gefördert und langfristig die kulturelle Identität in Niedersachsen gestärkt.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.