Zuschuss

Förderung der Errichtung von Fahrradabstellanlagen auf nicht öffentlichem Grund

Förderung der Errichtung von Fahrradabstellanlagen auf privaten Flächen in Wien zur Schaffung sicherer und komfortabler Abstellplätze für Fahrräder und Scooter. Laufend, bis Budget erschöpft.

Infrastruktur Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Das Ziel der Förderung ist die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellplätze für Fahrräder und Scooter an den Zielen und Quellen der Fahrt auf privaten Flächen in Wien, um die Nutzung dieser umweltfreundlichen Verkehrsmittel im Stadtverkehr zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abstellplatz auf privater Fläche in Wien
  • Zugänglich für Bewohner:innen bzw. bei Betriebsstätten öffentlich während der Betriebszeiten
  • Mindestens fünf Jahre Erhaltungspflicht der Anlage
  • Einfaches und schnelles Abstellen und Entnehmen von Fahrrädern und Scootern

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen und Unternehmen in Wien bei der Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Scooter auf privaten Flächen. Als direkter Zuschuss zielt die Maßnahme darauf ab, umweltfreundliche Mobilität im städtischen Raum zu stärken und langfristig eine attraktive Infrastruktur zu etablieren. Die Förderung ist fortlaufend ausgeschrieben, bis das zur Verfügung stehende Budget von 0,047 Mio. Euro ausgeschöpft ist. Anreize werden gewährt für Planung, Errichtung und dauerhafte Bereitstellung von Abstellanlagen an Fahrtzielen und –quellen, wodurch ein Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz und zeitgemäßem Städtebau geleistet wird.

Gefördert werden Standorte auf nicht öffentlichem Grund in Wien, welche während der Betriebszeiten öffentlich oder für Bewohner:innen durchgängig zugänglich sind. Die Abstellplätze müssen einfaches und schnelles Abstellen sowie Entnehmen ermöglichen und für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Antragsberechtigte sollten private Flächen besitzen oder verwalten und an Besucher:innenströme angebunden sein. Die Fördervoraussetzungen umfassen eine Lage in Wien, öffentliche Erreichbarkeit bei Betriebsstätten, barrierefreie Nutzbarkeit sowie eine langfristige Erhaltungspflicht. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann jederzeit im Rahmen der Haushaltsmittel beantragt werden.

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