Förderung der Familie Schambach-Stiftung – Forschungseinrichtungen (Palliativmedizin, regional unbegrenzt)
Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Palliativmedizin; Antragstellung jederzeit möglich, regionale Beschränkung entfällt.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Palliativmedizin zur Verbesserung der Patientenbetreuung und zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Geräteanschaffungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Zahlungen vor Bewilligungsmitteilung
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt auf dem Gebiet der Palliativmedizin
- Steuerbegünstigter Status der Einrichtung
- Einhaltung der Bewilligungsbedingungen der Familie Schambach-Stiftung
Beschreibung
Die Familie Schambach-Stiftung unterstützt bundesweit Forschungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen und Universitäten, bei Projekten auf dem Gebiet der Palliativmedizin. Ziel ist die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Untersuchungen und die Optimierung der Patientenbetreuung am Lebensende. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine regionale Beschränkung entfällt. Gefördert wird ausschließlich gemeinnütziger Status von Bildungseinrichtungen, öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen vorausgesetzt. Die Stiftung gewährt Zuschüsse für Personalkosten, Sachmittel und notwendige Geräteanschaffungen, um innovative Forschungsvorhaben finanziell abzusichern und nachhaltige Impulse in der Palliativmedizin zu setzen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein klar umrissenes Projekt auf dem Gebiet der Palliativmedizin sowie die Einhaltung der Bewilligungsbedingungen der Familie Schambach-Stiftung. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten oder Ausgaben, die vor der Bewilligungsmitteilung geleistet wurden. Die Antragsteller:innen verpflichten sich, die Mittel wirtschaftlich zu verwenden und Ergebnisse im wissenschaftlichen Diskurs zugänglich zu machen. Die Stiftung behält das Recht, finanzielle Nachweise und Berichte einzusehen und gegebenenfalls nicht verbrauchte Mittel zurückzufordern. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit eröffnet die Familie Schambach-Stiftung Forschungseinrichtungen eine verlässliche Grundlage, um den Fortschritt in der Palliativmedizin nachhaltig voranzutreiben und die Lebensqualität betroffener Patient:innen zu verbessern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.