Zuschuss

Förderung der Familienpflege

Förderung von Jugendhilfeträgern für Eltern-/Mütterschulen in Baden-Württemberg zur besseren Erreichbarkeit von Familien in besonderen Belastungssituationen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Frauenförderung Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von Jugendhilfeträgern bei ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend den Vorschlägen der "Handreichung für die Familienbildung in Baden-Württemberg". Ziel ist u. a. eine bessere Erreichbarkeit von Hilfen für Familien in besonderen Belastungssituationen, die verstärkte Ansprache von Vätern, die bessere Bekanntmachung der Angebote, die Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern und Beratungsstellen sowie die verstärkte Berücksichtigung von Familien mit Migrationshintergrund.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit als Jugendhilfeträger in Baden-Württemberg
  • Ausrichtung an "Handreichung für die Familienbildung in Baden-Württemberg"

Beschreibung

Die Förderung der Familienpflege in Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die als Jugendhilfeträger Eltern- und Mütterschulen betreiben oder Angebote der Familienbildung anbieten. Mit einem kontinuierlich verfügbaren Zuschuss können Träger ihre Angebote an den Empfehlungen der „Handreichung für die Familienbildung in Baden-Württemberg“ ausrichten. Ziel ist es, Familien in besonderen Belastungssituationen leichter zu erreichen, die aktive Einbindung von Vätern zu fördern und die Angebote in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Darüber hinaus stärkt das Programm die Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleister:innen und Beratungsstellen aller Art und berücksichtigt gezielt die Bedürfnisse von Familien mit Migrationshintergrund.

Jugendhilfeträger, die in Baden-Württemberg tätig sind und sich an den Vorgaben der Handreichung orientieren, können jederzeit einen Antrag stellen. Die Förderung zielt darauf ab, die Strukturen der Familienbildung praxisnah zu verbessern und zusätzliche Ressourcen für Fort- und Weiterbildung sowie für Öffentlichkeitsarbeit bereitzustellen. Durch das Engagement des Landes Baden-Württemberg eröffnet dieses Programm neue Wege, die soziale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Eltern zu stärken und Bedarfe in den Bereichen Soziales, Bildung und Arbeit gezielt anzugehen. Interessierte Träger erhalten weitere Informationen über das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 23.

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