Zuschuss

Förderung der Gerhard ten Doornkaat Koolman-Stiftung

Die Gerhard ten Doornkaat Koolman-Stiftung fördert einmalige Zuschüsse für Projekte in Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt-/Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken sowie Rettung aus Lebensgefahr – mit Schwerpunkt auf ostfriesische Vorhaben. Formlose Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wissenschaft Kultur Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten, die den Satzungszwecken der Gerhard ten Doornkaat Koolman-Stiftung entsprechen, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatpflege sowie Rettung aus Lebensgefahr, vorzugsweise mit Bezug zu Ostfriesland.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Sachkosten
  • Kosten für Landschafts- und Denkmalschutzmaßnahmen
  • Künstlerische und kulturelle Projektkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Personenbezogene Stipendien (außer in Ausnahmefällen)
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausrichtung des Projekts an den Satzungszwecken der Stiftung
  • Vornehmlich ostfriesischer Projektbezug
  • Einmaliger Zuschusscharakter (keine laufenden Betriebskosten)
  • Für wissenschaftliche Vorhaben: herausgehobene Bedeutung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Anforderung der Förderrichtlinien

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Satzungszwecken
  • Ostfriesischer Bezug bzw. Heimatgedanke
  • Bedeutung und Wirkung des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Gerhard ten Doornkaat Koolman-Stiftung bietet fortlaufend einmalige Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in Niedersachsen an und legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Vorhaben mit ostfriesischem Bezug. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Wissenschaft & Innovation, Kunst & Kultur, Umwelt-/Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatpflege sowie Rettung aus Lebensgefahr. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen auch Privatpersonen, sofern ihr Projekt von herausgehobener Bedeutung ist. Einmalige Zuwendungen decken ausschließlich projektbezogene Sachkosten, Landschafts- und Denkmalschutzmaßnahmen sowie kulturelle Aufwendungen; laufende Betriebskosten, personenbezogene Stipendien (außer in Ausnahmefällen) und rückwirkende Ausgaben sind ausgeschlossen.

Formlose Anträge können jederzeit eingereicht werden und sollten eine präzise Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Die Auswahl der unterstützten Vorhaben erfolgt halbjährlich durch den Vorstand anhand der Kriterien Übereinstimmung mit den Satzungszwecken, ostfriesischer Bezug, Bedeutung und Wirkung sowie Nachhaltigkeit und Gemeinnützigkeit. Durch diese transparente und flexible Förderpraxis können innovative Forschungsinitiativen, kulturgeschichtliche Restaurierungen und landschaftspflegerische Maßnahmen gezielt unterstützt werden. Interessierte Projektinitiator:innen erhalten die Förderrichtlinien auf Anfrage und profitieren von einer unkomplizierten Antragstellung ohne Rechtsanspruch auf Zuwendungen, wobei die Entscheidungen des Kuratoriums unanfechtbar bleiben.

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