Förderung der Günter-Wommer-Stiftung (Einzelförderung, gemeinnützige Einrichtungen & Öffentlichkeitsarbeit)
Die Günter-Wommer-Stiftung unterstützt Menschen mit angeborener Behinderung im Landkreis Birkenfeld sowie deren Familien. Darüber hinaus fördert sie gemeinnützige Einrichtungen/Organisationen bei Materialanschaffungen, Veranstaltungen, Projekten und Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzelpersonen mit seit Geburt bestehender Behinderung und ihren Familien im Kreis Birkenfeld; Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, der Durchführung von Projekten und Veranstaltungen sowie bei Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen im Sinne des Stiftungszwecks.
Förderfähige Ausgaben
- Materialanschaffungen
- Veranstaltungskosten
- Projektkosten
- Publikationskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Förderung im Landkreis Birkenfeld
- Angeborene Behinderung bei der Einzelperson
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Organisationen
Beschreibung
Die Günter-Wommer-Stiftung gewährt im Landkreis Birkenfeld fortlaufend Zuschüsse für Menschen mit angeborener Behinderung und deren Familien sowie für gemeinnützige Einrichtungen und Initiativen. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie sowie Arbeit & Soziales. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz oder Förderzweck im Kreis Birkenfeld und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Nachweis. Ziel der Einzelförderung ist die nachhaltige Unterstützung von Betroffenen und deren Familien bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, während für Organisationen der Stiftungsschwerpunkt auf Materialanschaffungen, Veranstaltungs- und Projektkosten sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung liegt.
Gefördert werden unter anderem Anschaffungen von Hilfsmitteln und Lehrmaterialien, die Durchführung von Informations- oder Begegnungsveranstaltungen sowie die Erstellung und Verbreitung von Publikationen im Sinne der Stiftungszwecke. Zu den Voraussetzungen zählen der Nachweis der angeborenen Behinderung bei Einzelpersonen sowie der Gemeinnützigkeit bei Organisationen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da keine feste Frist besteht. Die Auswahl erfolgt auf Basis des regionalen Bezugs und der Zielsetzung, Barrieren abzubauen, Teilhabe zu ermöglichen und das öffentliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu stärken. Damit bietet die Günter-Wommer-Stiftung eine verlässliche Finanzierungsquelle für innovative Projekte und Initiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und zur inklusiven Entwicklung im Landkreis Birkenfeld beitragen.
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