Förderung der Hans-Jürgen Werner Stiftung (Kunst, Kultur & Denkmalschutz in Hamburg)
Die Stiftung fördert Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Hansestadt Hamburg. Im Fokus stehen vorrangig Einzelprojekte wie die Restaurierung und Sanierung von Denkmälern, bedeutenden Gemälden oder Kunstgegenständen sowie erhaltenswerten Innenräumen. Laufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Hansestadt Hamburg. Die Stiftung sucht vorrangig restaurierungsbedürftige Einzelprojekte, um Kulturgüter langfristig zu erhalten und verantwortungsvoll zu betreuen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Restaurierung und Sanierung von Kulturgütern
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Hamburg
- Projekt im Bereich Denkmalpflege, Restaurierung oder Sanierung
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Sanierungsbedarfs
- Kulturelle und kunsthistorische Bedeutung des Objekts
Beschreibung
Die Hans-Jürgen Werner Stiftung unterstützt seit 2008 die Bewahrung und Wiederherstellung kunsthistorisch bedeutsamer Kulturgüter in der Hansestadt Hamburg. In Form von jährlichen Zuschüssen werden vor allem Einzelprojekte gefördert, die einen dringenden Sanierungsbedarf aufweisen – hierzu zählen steinerne Denkmäler, wertvolle Gemälde, kunstvolle Innenräume oder andere erhaltenswerte Kunstgegenstände. Ziel ist es, Kunst und Kultur nachhaltig zu sichern und langfristig verantwortungsvoll zu betreuen. Laufende Antragsstellungen ermöglichen eine flexible Projektplanung, wobei sowohl die Dringlichkeit der Restaurierungsmaßnahmen als auch die kulturelle und kunsthistorische Bedeutung der Objekte im Bewertungsverfahren eine zentrale Rolle spielen.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen von historischen Bauwerken oder Kunstwerken in Hamburg, darunter private Sammler:innen, gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen. Förderfähig sind sämtliche Aufwendungen, die unmittelbar mit der Restaurierung, Sanierung oder Denkmalpflege verbunden sind. Voraussetzung für eine Förderung ist der Standort in Hamburg sowie das Nachweisen eines fachgerecht begründeten Projektes im Bereich Denkmalpflege oder Restaurierung. Die Stiftung freut sich auf Anträge, die durch eine fundierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen und eine transparente Kostengliederung überzeugen. Da die Vergabe fortlaufend erfolgt, können Projektvorhaben jederzeit eingereicht werden – so bleibt den Anbieter:innen von Kulturgütern genügend Spielraum, um dringend erforderliche Erhaltungsarbeiten rechtzeitig anzustoßen.
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