Förderung der Hans und Ilse Staab-Stiftung (Hilfe in sozialen Notlagen)
Stiftung unterstützt hilfsbedürftige Personen sowie Institutionen und Vereine im Stadt- und Landkreis Bad Kreuznach mit finanzieller Hilfe in sozialen Notlagen. Anträge können formlos oder mit Formular jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Hilfe in sozialen Notlagen, insbesondere Heizkostenzuschüsse, Unterstützung bei Wohnungseinrichtung, Zuschüsse für Bildung und Einmalzuschüsse für notwendige Anschaffungen. Zudem Förderung und Kooperation beim Bau und der Vermietung preisgünstiger Wohnungen für bedürftige Menschen.
Förderfähige Ausgaben
- Heizkosten
- Wohnungseinrichtung
- Bildungskosten
- Einmalige Anschaffungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hilfsbedürftigkeit und Nachweis der finanziellen Notlage
- Tätigkeit im Stadt- oder Landkreis Bad Kreuznach
- Schilderung der konkreten Verwendung der Mittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schilderung der Notsituation
- Kostenvoranschläge/Rechnungen
- Kontoangaben
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der Notsituation
- Nachvollziehbarkeit der Verwendung
- Eigeninitiative zur Überwindung der Notlage
Beschreibung
Die Hans und Ilse Staab-Stiftung bietet fortlaufend finanzielle Zuschüsse für hilfsbedürftige Menschen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine und öffentliche Einrichtungen im Stadt- und Landkreis Bad Kreuznach. In sozialen Notlagen unterstützt die Stiftung insbesondere bei Heizkosten, Wohnungseinrichtungen, Bildungskosten sowie notwendiger Einmalbeschaffungen. Zudem fördert sie den Bau und die Vermietung preisgünstiger Wohnungen in Kooperation mit Trägern des sozialen Wohnungsbaus. Die Vergabe erfolgt unbürokratisch und kann formlos oder mithilfe eines Antragsformulars beantragt werden. Entscheidende Kriterien sind die Dringlichkeit der Notsituation, die Nachvollziehbarkeit des Mittelverwendungszwecks und die Eigeninitiative der Antragsteller:innen, ihre Lage eigenverantwortlich zu verbessern. Beigefügt werden sollten eine Schilderung der persönlichen Situation, Kostenvoranschläge oder Rechnungen sowie Kontoangaben zur Auszahlung.
Förderberechtigt sind Privatpersonen ab Nachweis der Bedürftigkeit genauso wie Verbände und Vereine, die selbst betroffene Menschen unterstützen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine Tätigkeit im Fördergebiet sowie eine transparente Verwendungserklärung der beantragten Mittel. Ob Heizkostenzuschuss, Unterstützung bei der Erstausstattung einer Wohnung oder Zuschüsse zu Bildungsmaßnahmen – die Hans und Ilse Staab-Stiftung leistet dort Hilfe, wo staatliche Leistungen nicht ausreichen und Eigenkräfte allein nicht greifen. Anträge können jederzeit gestellt werden, um zeitnah und passgenau in sozialen Notlagen wirksam beizustehen und langfristig zur Verbesserung der Lebensverhältnisse beizutragen.
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