Förderung der Helene-Wilken-Stiftung – Unterstützung für Alleinerziehende
Die Helene-Wilken-Stiftung unterstützt allein erziehende Mütter und Väter sowie ihre Kinder unbürokratisch bei der Verbesserung schwieriger Lebensumstände, z.B. durch Zuschüsse für Haushaltsgeräte, Gesundheit, Bildung oder Kur, bei nachgewiesener Bedürftigkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Lebenssituation alleinerziehender Mütter/Väter und ihrer Kinder durch unbürokratische finanzielle Unterstützung für Anschaffungen des täglichen Bedarfs, Gesundheits- und Bildungsbedarfe sowie Kur- und Teilhabezuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen des täglichen Bedarfs
- Gesundheitskosten (Brillen, Zahnbehandlung)
- Bildungs- und Teilhabekosten (Klassenfahrten, Prüfungsgebühren)
- Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Herd)
- Mutter-Kind-Kur-Zuschüsse
Nicht förderfähige Ausgaben
- Führerschein oder Fahrzeug
- Teilzahlungen, Kautionen und Darlehen
- Schuldenausgleich
- Gutscheine jeglicher Art
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alleinerziehend
- Nachweis der Bedürftigkeit nach SGB
- Idealerweise Begleitung durch Sozialberatung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der Bedürftigkeit nach SGB
- Nachweis der Sozialberatung (optional)
Beschreibung
Die Helene-Wilken-Stiftung fördert alleinerziehende Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern in Hamburg und Niedersachsen, die ihre finanzielle Bedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch nachweisen. Unbürokratische Zuschüsse zielen darauf ab, herausfordernde Lebenssituationen nachhaltig zu verbessern. Dazu zählen Anschaffungen des täglichen Bedarfs wie Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Kühlschrank, Herd), Gesundheitskosten (Brillen, Zahnbehandlungen) sowie Bildungs- und Teilhabekosten (Klassenfahrten, Prüfungsgebühren). Auch Zuschüsse für Mutter-Kind-Kuren unterstützen dabei, notwendige Reise- und Ausstattungsbedarfe abzudecken. Die Stiftung agiert fortlaufend und ermöglicht bedarfsgerechte Hilfe, sobald die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Begleitung durch eine Sozialberatungsstelle wird empfohlen, um den Antragsprozess optimal zu begleiten und individuelle Bedarfe gezielt zu erfassen.
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben des täglichen Lebens und der Teilhabe; nicht förderfähig sind Führerschein oder Fahrzeug, Teilzahlungen, Kautionen, Darlehen, Schuldenausgleich sowie Gutscheine jeglicher Art. Privatpersonen können Anträge jederzeit einreichen. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, den Nachweis der Bedürftigkeit nach SGB sowie optional eine Bestätigung über die sozialberaterische Begleitung. Die Stiftung unterstützt schnell, pragmatisch und zielgerichtet, um alleinerziehenden Familien neue Perspektiven zu eröffnen und dauerhafte Entlastung zu schaffen. Interessierte finden das Antragsformular auf der Website der Stiftung und können sich so unkompliziert um finanzielle Hilfen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Regionalentwicklung bewerben.
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