Zuschuss

Förderung der HERMANN REEMTSMA STIFTUNG

Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG unterstützt auf Antrag Projekte Dritter in den Bereichen Kultur und Soziales, wobei insbesondere Projekte in Baudenkmalpflege, Restaurierung, Kulturerhalt sowie soziale Projekte wie Wohnungslosenhilfe und Empowerment von Frauen gefördert werden. Die Förderung erfolgt fortlaufend mit zwei jährlichen Befassungen im Mai und November.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holst...
Fördersumme: bis zu 1.000.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, ausgewählte Projekte zu unterstützen, deren Vorhaben zu den Fördergebieten Kultur und Soziales passen. Im Kulturbereich stehen Baudenkmalpflege, Restaurierung, Kulturerhalt und der Ankauf von Kunstwerken für Museen im Fokus, während im sozialen Bereich Projekte in der frühen Kindheit, zur Stärkung des ländlichen Raums, für das Empowerment von Frauen, Wohnungslosenhilfe und Hospizarbeit gefördert werden.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einzelpersonen
  • Tagungen
  • Veranstaltungen
  • Symposien
  • Reisen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag muss einen aussagekräftigen und vollständigen Projektantrag enthalten
  • Förderberechtigt sind gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften
  • Das Projekt muss zu den Fördergebieten Kultur oder Soziales passen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Projektinformationen und beantragter Summe
  2. Projektbeschreibung
  3. Prägnante Erläuterung der Maßnahme inkl. Unterlagen
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Zeit- und Maßnahmenplan
  6. Aussagekräftiges Bildmaterial
  7. Informationen über die antragstellende Institution und handelnde Personen
  8. Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids

Bewertungskriterien

  • Projektengagement
  • Ehrenamtlicher bzw. professioneller Einsatz
  • Eigenanteil
  • Fachliche Kompetenz
  • Unternehmerisches Denken

Beschreibung

Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG bietet gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen eine attraktive Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung anspruchsvoller Projekte in den Bereichen Kultur und Soziales. Dabei werden insbesondere Vorhaben in der Baudenkmalpflege, der Restaurierung und dem Kulturerhalt gefördert, ebenso wie Projekte, die sich mit Wohlfahrtsprojekten, Empowerment von Frauen, Unterstützung von Wohnungslosenhilfe oder Hospizarbeit befassen. Der Zuschuss kann, je nach Projektgröße, bis zu 1.000.000 € betragen und ermöglicht so die Umsetzung innovativer Ideen, die einen nachhaltigen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf einen aussagekräftigen, vollständigen Projektantrag, der durch unternehmerisches Denken, engagierten und professionellen Einsatz der Projektbeteiligten sowie einen klar definierten Eigenanteil überzeugt.

Der Bewerbungsprozess erfolgt fortlaufend mit zwei jährlichen Befassungen, wobei Anträge für den Mai-Befassungszeitraum bis zum 1. März und für den November-Befassungszeitraum bis zum 1. September schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen sind. Zugelassen werden ausschließlich Projekte, die zu den festgelegten Förderbereichen Kultur und Soziales passen. Ein umfangreicher Antragskomplex, der unter anderem ein Anschreiben, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeit- und Maßnahmenplan sowie aussagekräftiges Bildmaterial beinhaltet, stellt die Grundlage für eine Bewertung dar. Dabei wird das Projektengagement, die fachliche Kompetenz sowie der nachweisbare Eigenanteil der handelnden Personen als zentrale Kriterien gewürdigt.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Nachhaltigkeit und langfristigen Wirkung der geförderten Vorhaben. Projekte, die durch ihre Initiativen den Erhalt des kulturellen Erbes fördern oder zur sozialen Gerechtigkeit und Inklusion beitragen, finden besondere Beachtung. Die Förderung erstreckt sich über verschiedene Regionen, darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mit dieser transparent strukturierten Unterstützung leistet die Stiftung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Schaffung nachhaltiger Infrastrukturen. Die fortlaufende Förderung ermutigt Institutionen, sich mit innovativen, zukunftsweisenden Ideen einzubringen und einen nachhaltigen Impuls für kulturelle und soziale Entwicklungen zu setzen.

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