Zuschuss

Förderung der Höppner-Stiftung (N)EINBRUCH

Die Höppner-Stiftung NEINBRUCH unterstützt Vorhaben und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger im Landkreis Harburg und Umgebung, insbesondere im Bereich Kriminalprävention, durch Förderung geeigneter Projekte und Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, die Bürger bei der Kriminalprävention zu unterstützen, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und Projekte wie Einbruchschutzmaßnahmen, Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Seminare und Veranstaltungen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Einbau einbruchhemmender Komponenten (Türen, Fenster, Alarmanlagen)
  • Kosten für Seminare und Veranstaltungen
  • Kosten für Informations- und Erfahrungsaustausch

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im Landkreis Harburg
  • Projekt dient der Kriminalprävention oder Sicherheitserhöhung

Beschreibung

Die Förderung der Höppner-Stiftung (N)EINBRUCH richtet sich an Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen im Landkreis Harburg und der umliegenden Region Niedersachsen. Als fortlaufende Zuschussmöglichkeit unterstützt sie gezielt Vorhaben zur Kriminalprävention und Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen wie der Einbau einbruchhemmender Türen, Fenster und Alarmanlagen im Fokus. Ergänzend werden Aufwendungen für Seminare, Informations- und Erfahrungsaustausche gefördert, um Nachbarschaftsnetzwerke zu stärken und den Dialog zwischen Bürger:innen, Expert:innen und Institutionen zu intensivieren. Projektträger:innen erhalten zudem Hilfe bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse, um eine nachhaltige Finanzierung sicherheitsrelevanter Initiativen zu gewährleisten.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Standort im Landkreis Harburg sowie die eindeutige Zielsetzung, die Kriminalprävention oder die allgemeine Sicherheit zu erhöhen. Förderfähige Ausgaben umfassen neben baulichen Sicherungsmaßnahmen auch Veranstaltungskosten und den Aufbau sowie die Betreuung von Nachbarschaftsplattformen. Durch die breite Struktur der Förderbereiche trägt die Stiftung dazu bei, das Sicherheitsgefühl vor Ort zu stärken und praktikable Praxisbeispiele zu verbreiten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung entsprechender Projekte möglich wird. Die Höppner-Stiftung (N)EINBRUCH setzt damit wesentliche Impulse für eine sichere Lebensumgebung und fördert den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch innerhalb der Gemeinschaft.

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