Förderung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Förderung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Wien zur Vertiefung der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit. Anträge unbefristet möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Vorhaben der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Vertiefung der Bewusstseinsbildung und Erhöhung der Sensibilisierung der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit im gesetzlichen Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag ist vor Beginn der beantragten Fördermaßnahme zu stellen
- Einreichung durch gemeinnützige Institutionen und öffentliche Organisationen mit Referenzen und erfahrenem Personal im Bereich Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Die Förderung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Wien unterstützt Projekte, die das Bewusstsein und die Sensibilisierung sowohl der Fachöffentlichkeit als auch der allgemeinen Bevölkerung vertiefen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Medien, Bildung, Kultur & Medien sowie Aus- und Weiterbildung, die sich am gesetzlichen Wirkungsfeld des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft orientieren. Als Zuschuss konzipiert, verfügt die Initiative über ein budgetiertes Volumen von rund 1,1 Mio. Euro, das kontinuierlich für innovative Kommunikationsstrategien bereitsteht. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und unterstreichen so den flexiblen Charakter dieser Fördermöglichkeit.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die über nachweisbare Referenzen und erfahrenes Personal in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen. Wesentliche Voraussetzungen sind die fristgerechte Antragstellung vor Beginn des Projekts sowie der Nachweis fachlicher Kompetenz und Organisationsstruktur. Die Förderung trägt dazu bei, relevante Themen nachhaltig in die Öffentlichkeit zu tragen und langfristig Wirksamkeit zu erzielen. Als Grundlage gilt das BGBl. II Nr. 51/2004 (zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 317/2009), das den rechtlichen Rahmen für Bundesförderungen festlegt. Institutionen, die auf der Suche nach einer kontinuierlichen Finanzierungsquelle für kommunikationsstarke Projekte sind, finden in dieser Maßnahme eine passgenaue Unterstützung.