Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschuss zur Unterstützung gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands für Vorlaufforschung, marktorientierte F&E und investive Infrastrukturmaßnahmen. Laufzeit bis 30 Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt externe, gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands bei der Durchführung von Vorlaufforschung, marktorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie investiven Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Vorlaufforschung
- Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Investive Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige, rechtlich selbstständige Forschungseinrichtung
- Kein Teil einer Hochschule oder grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft
- Sitz oder Zweigstelle in einer strukturschwachen Region (GFZ‐Fördergebiet)
- Durchführung des Vorhabens in strukturschwacher Region
- Hoher Neuheitsgrad und technisches Risiko des Vorhabens
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der EURONORM GmbH
- Kooperationsvereinbarung bei Verbundvorhaben
Bewertungskriterien
- Hoher Neuheitsgrad und technisches Risiko
- Marktchancen und wirtschaftliche Machbarkeit
- Notwendigkeit der Förderung für Zeitrahmen
- Qualifikation der Forschungseinrichtung und Ausstattung
Beschreibung
INNO-KOM fördert gemeinnützige, extern betriebene Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Der Zuschuss unterstützt Vorlaufforschung, marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie investive Maßnahmen zur Modernisierung wissenschaftlich-technischer Infrastruktur. Gefördert werden Projekte mit einem hohen Neuheitsgrad und technischem Risiko, die ohne öffentliche Mittel nur mit deutlichem Zeitverzug realisierbar wären. Ziel ist es, die Innovationskompetenz in Bereichen Forschung & Innovation zu stärken und den Technologietransfer in kleinen und mittleren Unternehmen langfristig zu sichern. Eine förderfähige Einrichtung muss rechtlich selbstständig und vom regulären Hochschulbetrieb oder grundfinanzierter Wissenschaftsgemeinschaft unabhängig sein sowie eine Zweigstelle oder den Hauptsitz in einem festgelegten GFZ-Fördergebiet aufweisen.
Die Förderquote liegt je nach Vorhabenskategorie zwischen 70 % und 90 % der anerkannten Ausgaben. Die maximale Laufzeit beträgt 30 Monate. Bewertet werden insbesondere Neuheitsgrad, technische Machbarkeit, Marktchancen sowie Qualifikation und Ausstattung der Antragstellenden. Kooperationen mehrerer Forschungseinrichtungen sind möglich, erfordern jedoch eine formale Kooperationsvereinbarung. Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des offiziellen Antragsformulars. INNO-KOM leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft strukturschwacher Regionen und schafft attraktive Rahmenbedingungen für industrienahe Forschungseinrichtungen, um mittelstandsorientierte Lösungen voranzutreiben.
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