Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL)
Bundesland Brandenburg fördert Projekte zur Sicherung und Entwicklung ländlicher Räume sowie Infrastruktur- und Dorfentwicklung. Anträge formgebunden beim LELF jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume des Landes Brandenburg als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beizutragen. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Infrastrukturmaßnahmen (Wege, Plätze, Dorfentwicklung)
- Pflanzungen und Landschaftspflege
- Allgemeine Aufwendungen (bis 20 % der Baukosten)
- Vermessungsnebenkosten bei FlurbG-Verfahren
- Hardware und IT-Lösungen zur Projektumsetzung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Immobilien
- Kosten des laufenden Betriebs und Unterhaltungskosten
- Kauf von Lebendinventar (Tiere, einjährige Pflanzen)
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen und Produktrenten
- Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen liegen in der Gebietskulisse "ländlicher Raum Brandenburg"
- Stellungnahme der jeweiligen LEADER-Region (LAG) erforderlich
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Tragfähiges Nutzungskonzept bei baulichen Vorhaben
- Einbindung vorhandener Bausubstanz vorrangig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular ILE-RL (Antragsformular)
- Stellungnahme der LAG
- Nachweis der Gesamtfinanzierung (Haushaltsplan/Kreditbestätigung)
- Nutzungskonzept und Bau-/Raumprogramm
- Planunterlagen (Lageplan, Flurkarte, Entwurfszeichnungen)
Bewertungskriterien
- Priorisierung gemäß RES und LAG-Ranking
- Beitrag zur regionalen Entwicklung
- Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
- Effizienz und Finanzierungsstruktur
Beschreibung
Die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL) des Landes Brandenburg unterstützt Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen bei Projekten zur Stärkung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume. Gefördert werden Maßnahmen der Dorfentwicklung, der Infrastrukturverbesserung außerhalb der Siedlungsbereiche, lokale Basisdienstleistungen sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Neuordnungsverfahren nach FlurbG/LwAnpG. Voraussetzungen sind u. a. die Lage im ländlichen Raum, eine positive Stellungnahme der jeweiligen LEADER-Region, der Nachweis der Gesamtfinanzierung und ein tragfähiges Nutzungskonzept bei baulichen Vorhaben. Gefördert werden Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, Pflanzungen, IT-Lösungen und allgemeine Aufwendungen bis 20 % der Baukosten. Die Zuwendungshöhe beträgt je nach Förderschwerpunkt 45 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben. Für kommunale Vorhaben und gemeinnützige Träger kann die Förderquote in finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 % betragen, für Kleinstunternehmen bis zu 55 % und bei Neuordnungsverfahren bis zu 75 % beziehungsweise 90 % der Ausführungskosten.
Anträge sind formgebunden jederzeit beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einzureichen; für FlurbG-Vorhaben gilt eine fortlaufende Antragstellung, für andere Bereiche sind Mittelrückflüsse abzuwarten. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular ILE-RL, Stellungnahme der LAG, Gesamtfinanzierungsnachweis, Planunterlagen und ein Nutzungskonzept. Eine abschließende Rangfolgeentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung von Kriterien wie Beitrag zur regionalen Entwicklung, Nachhaltigkeit und Finanzierungsstruktur. Ziel ist die gleichwertige Entwicklung aller Landesteile und die nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft.
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