Zuschuss

Förderung der IRIS-Stiftung (Förderung blinder und sehbehinderter Menschen)

Die IRIS-Stiftung baut ein Stiftungskapital zur nachhaltigen Förderung blinder und sehbehinderter Menschen auf, insbesondere durch Unterstützung von IRIS e.V. in Hamburg und ähnlichen Einrichtungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Gesundheit Bildung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Aufbau eines Stiftungsvermögens zur dauerhaften Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen durch Schulungen in Orientierung, Mobilität und lebenspraktischen Fähigkeiten sowie Ausbildung von Rehabilitationslehrern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen für Rehabilitationsfachkräfte
  • Sachkosten für Schulungsunterlagen
  • Kurs- und Lehrgangskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch gemeinnützige Einrichtungen oder vergleichbare Organisationen, die Programme für blinde und sehbehinderte Menschen anbieten

Beschreibung

Die IRIS-Stiftung legt ein dauerhaftes Stiftungskapital an, um blinde und sehbehinderte Menschen in ganz Deutschland nachhaltig zu fördern. Im Fokus steht die Unterstützung von IRIS e.V. in Hamburg sowie vergleichbaren Einrichtungen, die Schulungen in Orientierung, Mobilität und lebenspraktischen Fertigkeiten anbieten. Durch gezielte Zuschüsse für Personalaufwendungen qualifizierter Rehabilitationsfachkräfte und Sachkosten für Schulungsunterlagen ermöglicht die Stiftung Betroffenen einen selbstbestimmten Alltag. Gleichzeitig wird die Ausbildung von Rehabilitationslehrer:innen gefördert, um das Angebot langfristig auszubauen und einer größeren Zahl von Teilnehmenden zugänglich zu machen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass eine flexible Planung und Umsetzung von Projekten gewährleistet ist.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Programme für blinde und sehbehinderte Menschen durchführen. Zuschüsse decken sowohl Personalkosten als auch Kurs- und Lehrgangsgebühren ab und tragen dazu bei, individuelle Kompetenzen zu stärken. Interessierte Initiativen erhalten finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Rehabilitations- und Weiterbildungsangebote. Die geringen administrativen Hürden ermöglichen einen unkomplizierten Zugang zu Unterstützungsleistungen. Mit dem Aufbau eines wachsenden Stiftungsvermögens schafft die IRIS-Stiftung eine solide Basis, um die Teilhabe und Inklusion sehbehinderter Personen nachhaltig zu verbessern und deren Lebensqualität langfristig zu sichern.

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