Förderung der Journalistenausbildung im Bundesland OÖ
Förderung von Medienunternehmen mit Sitz oder Regionalredaktion in Oberösterreich zur qualitätsvollen praktischen und theoretischen Ausbildung von Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten. Anträge für das laufende Jahr bis 1. Dezember einreichbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Medienunternehmen, die ihren Sitz oder eine Regionalredaktion im Bundesland Oberösterreich haben und eine qualitätsvolle praktische und theoretische Ausbildung für Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten durchführen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Bundesland Oberösterreich oder Regionalredaktion im Bundesland Oberösterreich mit ausreichender Größe zur qualitätsvollen Ausbildung für Jungjournalistinnen und -journalisten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Förderansuchen
- Fördererklärung FinD/E-2
Beschreibung
Förderung der Journalistenausbildung im Bundesland Oberösterreich unterstützt das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Mediabetriebe mit Sitz oder Regionalredaktion in Oberösterreich bei der praxisnahen und theoretischen Qualifizierung von Nachwuchsjournalist:innen. Dieses unbefristete Förderangebot richtet sich an Unternehmen der Medienbranche und zielt darauf ab, fundierte Ausbildungsstrukturen in den Bereichen Aus- & Weiterbildung, Bildung, Medien sowie Kultur & Medien zu etablieren. Als direkte Zuschussmaßnahme stehen jährlich Mittel in Höhe von 0,08 Mio. Euro bereit, um Projekte zur journalistischen Nachwuchsförderung vor Ort zu realisieren. Wesentliche Voraussetzung für eine Zuwendung ist die ausreichende Größe des Betriebs oder der Regionalredaktion, um eine hochwertige Aus- und Weiterbildung sicherzustellen.
Für die Antragstellung im laufenden Jahr sind bis spätestens 1. Dezember ein formloses Förderansuchen sowie die Fördererklärung FinD/E-2 einzureichen. Die Einhaltung dieser Frist ist bindend; verspätete Eingänge werden nicht berücksichtigt. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung unter Nachweis der zweckgebundenen Verwendung, etwa durch Gehaltsnachweise für Auszubildende. Weitere Details zu Rechtsgrundlage und Leistungsart können den entsprechenden Richtlinien der Oö. Landesregierung entnommen werden. Diese seit 2014 unbefristet gültige Förderung bietet Medienunternehmen eine attraktive Gelegenheit, Nachwuchsjournalist:innen praxisorientiert zu professionalisieren und die journalistische Qualität in der Region nachhaltig zu stärken.