Förderung der Jugendfreiwilligendienste
Zuschuss zur Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten (FÖJ, FSJ) in Brandenburg zur Verbesserung der Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen. Anträge sind zu bestimmten Stichtagen über das ILB-Kundenportal einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten wie Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Freiwilliges Soziales Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe, im Sport, in der Kultur sowie in der Denkmalpflege zur Verbesserung der Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen im Land Brandenburg.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen nach §10 des Jugendfreiwilligendiengesetzes
- Sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden nach Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste
- Teilnehmende müssen ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben
- Inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten
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Beschreibung
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten, um die Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen nachhaltig zu stärken. Gefördert werden das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu, FSJ Sport), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D). Antragsberechtigt sind anerkannte Träger:innen nach § 10 des Jugendfreiwilligendienste-Gesetzes, darunter Vereine, öffentliche Einrichtungen und Interessenverbände mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Ziel der Förderung ist es, durch praxisnahe Erfahrungen und fachliche Anleitung den Übergang in Ausbildung, Beruf oder ein Studium zu erleichtern und die persönliche Entwicklung sowie das gesellschaftliche Engagement von Teilnehmer:innen unter 27 Jahren zu fördern.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden gemäß Bundesrichtlinie, die Einhaltung der Gleichstellung der Geschlechter und die Beachtung der Grundrechte sowie der Charta der Europäischen Union. Teilnehmende müssen ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, zum Zeitpunkt der Dienstleistung im Land Brandenburg wohnhaft und jünger als 27 Jahre sein. Träger:innen gewährleisten eine vielfältige Auswahl an Einsatzstellen und fachlich qualifizierte Anleitung. Die Fördersätze betragen 530,93 EUR pro Monat für das FÖJ, 417,00 EUR pro Monat für das FSJ KiJu und FSJ Sport sowie 496,00 EUR pro Monat für das FSJ K und FSJ D. Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen vor Beginn des jeweiligen Dienstes über das ILB-Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
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