Förderung der Kerry-Blue Stiftung
Die Kerry-Blue-Stiftung unterstützt behinderte Kinder finanziell, u. a. bei Therapien, Wohnumfeldverbesserungen und Freizeitaufenthalten. Anträge formlos per E-Mail möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung behinderter Kinder bei Therapien (auch tiergestützte Therapien außer Delfintherapien), Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Treppenlifte, Badumbauten), Mobilitätshilfen sowie Ferien- und Freizeitaufenthalten.
Förderfähige Ausgaben
- Therapiekosten
- Wohnumfeldverbesserungen (Treppenlift, Badumbau)
- Mobilitätshilfen
- Ferien- und Freizeitaufenthalte
- Ausstattung von Einrichtungen (Spiel- und Sportgeräte, Musikinstrumente)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Begünstigte müssen behinderte Kinder sein
- Antragstellung formlos per E-Mail an info@kerry-blue-stiftung.de
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag per E-Mail
- Erläuterung des Förderbedarfs
Beschreibung
Die Kerry-Blue-Stiftung fördert im Bundesland Niedersachsen behinderte Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Im Fokus stehen dabei Therapiekosten – einschließlich tiergestützter Verfahren (außer Delfintherapien) – sowie Investitionen zur Optimierung des Wohnumfeldes, etwa Einbau von Treppenliften und barrierefreien Badumbauten. Ergänzend werden Mobilitätshilfen und Zuschüsse für behindertengerechte Automobile bereitgestellt, um den Alltag und die Anreise zu Therapien zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung Ferien- und Freizeitaufenthalte und fördert die Ausstattung von Einrichtungen mit Spiel- und Sportgeräten sowie Musikinstrumenten, um sowohl Fördereinrichtungen als auch Familien vor Ort zu entlasten.
Förderberechtigt sind private Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die einen förmlichen Antrag einreichen. Die Anträge können jederzeit formlos per E-Mail eingereicht werden; eine ausführliche Darlegung des Förderbedarfs ist dabei ausreichend. Als Zuschussgeberin verfolgt die Stiftung einen flexiblen Förderansatz: laufende Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Unterstützung, die sich passgenau an den individuellen Bedürfnissen orientiert. Interessierte Akteur:innen finden in der Kerry-Blue-Stiftung eine verlässliche Partnerin, die mit breit gefächerten Fördermöglichkeiten dazu beiträgt, inklusive Räume zu gestalten und wertvolle Freizeit- und Bildungsangebote für behinderte Kinder sowie Jugendliche zu realisieren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.