Zuschuss

Förderung der Kirchbaustiftung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Die Kirchbaustiftung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg fördert seit 2003 jährlich Projekte zur Erhaltung, Restaurierung und Neuerrichtung von Kirchengebäuden sowie deren Inventar. Anträge können jederzeit per Formular eingereicht und an die Geschäftsstelle in Oldenburg gesendet werden.

Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Pflege, Unterhaltung, Veränderung und Neuerrichtung von Kirchengebäuden, Altären, Kanzeln, Taufsteinen, Orgeln, Glocken sowie Erhaltung und Wiederherstellung von Kirch- und Friedhofsanlagen und deren Inventar. Ziel ist der Erhalt des kulturellen und kirchlichen Erbes und die Förderung zeitgenössischer sakraler Kunst.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Restaurierungskosten
  • Kosten für Inventar und Kunst am Bau

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme muss an, in oder im Umfeld von Kirchen oder Kapellen liegen
  • Abstimmung und Genehmigung durch den Oberkirchenrat empfohlen
  • Ausgefülltes Antragsformular mit Ansprechpartner, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan
  • Einreichung bei der Geschäftsstelle der Kirchbaustiftung in Oldenburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung mit Bildern und Plänen
  3. Gesamtkostenaufstellung
  4. Finanzierungsplan
  5. Angabe des Ausführungszeitraums
  6. Angaben zu Antragsteller und Adresse

Beschreibung

Die Stiftung für Kirchengebäude in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – Kirchbaustiftung – unterstützt seit 2003 kontinuierlich Projekte in Niedersachsen, die dem Erhalt, der Restaurierung und der Neuerrichtung sakraler Bauten und ihrer Ausstattungsgegenstände dienen. Gefördert werden Maßnahmen an Kirchengebäuden, Kapellen und Friedhofsanlagen sowie deren Inventar wie Altäre, Kanzeln, Taufsteine, Orgeln und Glocken. Daneben werden zeitgenössische Kunstprojekte am Bau gefördert, um das kulturelle und kirchliche Erbe lebendig weiterzuentwickeln. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchbauvereine, Einzelpersonen und öffentliche Institutionen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Zuschüsse können für Baukosten, Restaurierungskosten sowie für Inventar- und Kunst am Bau-Ausgaben beantragt werden. Die Projektdauer darf 24 Monate nicht überschreiten.

Einreichungen sind jederzeit möglich und werden jeweils in der Frühjahrssitzung (bis Ende Februar) beziehungsweise in der Herbstsitzung (bis Ende August) beraten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die frühzeitige Abstimmung mit dem Oberkirchenrat sowie die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars inklusive Projektbeschreibung mit Plänen und Bildern, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu Ausführungszeitraum und Antragstellenden. Die Stiftung entscheidet eigenständig über die Zuwendungshöhe; als grobe Orientierung empfiehlt sich eine Antragssumme von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten oder über 10.000 €. Nach Abschluss des Projekts ist innerhalb von zwei Jahren ein Verwendungsnachweis einzureichen. Durch diese Förderinitiative wird das bauliche und künstlerische Erbe sakraler Denkmäler nachhaltig gesichert und zeitgenössische sakrale Kunst in der Region gestärkt.

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