Zuschuss

Förderung der Kirchlichen Stiftung Frielingen – Horst – Meyenfeld

Die Stiftung unterstützt aus Zinserträgen das kirchliche Leben und diakonische Aufgaben in Frielingen, Horst und Meyenfeld. Gefördert werden u. a. gesellschaftliche Informationsveranstaltungen, musikalische Aktivitäten, Kinder- und Jugendarbeit sowie die Erhaltung kirchlicher Gebäude. Anträge sind fortlaufend möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur Musik Kinder und Jugendliche Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des kirchlichen Lebens und der diakonischen Aufgaben in der Gemeinde Frielingen, Horst und Meyenfeld durch finanzielle Mittel aus den Zinserträgen der Stiftung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Bereich kirchliches Leben oder diakonischer Aufgaben in Frielingen, Horst oder Meyenfeld

Beschreibung

Die Kirchliche Stiftung Frielingen – Horst – Meyenfeld fördert nachhaltig das kirchliche Leben und diakonische Engagement in der Region Niedersachsen. Aus den Zinserträgen werden u. a. gesellschaftliche Informationsveranstaltungen, musikalische Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhaltung kirchlicher Bauten und Denkmäler. Die Zuschüsse richten sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die mit innovativen Vorhaben zur Stärkung des Zusammenhalts und der demokratischen Kultur beitragen. Als dauerhaft angelegte Förderung bietet die Stiftung verlässliche Einnahmen zur Realisierung vielfältiger Programme in den Bereichen Kultur, Work & Soziales sowie Infrastruktur und Städtebau.

Interessiert sind insbesondere kirchliche Gemeinden, Initiativen und Arbeitskreise in Frielingen, Horst und Meyenfeld, die Projekte zur Information, musikalischen Mitwirkung oder Kinder- und Jugendarbeit planen. Voraussetzung ist die Umsetzung eines Vorhabens im Bereich des kirchlichen Lebens oder diakonischer Aufgaben vor Ort. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine Fristsetzung entfällt somit. Die Vergabe erfolgt als Zuschuss auf Basis der vorhandenen Zinserträge; das Stiftungskapital bleibt langfristig erhalten. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit erhalten Projekt­verantwortliche Planungssicherheit und wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung gemeinwohlorientierter Aktivitäten.

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