Förderung der Köthener Sparkassenstiftung
Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, Kunst und Kultur, Sport, Naturschutz, Tierschutz, Wissenschaft und weiteren im Gebiet des ehemaligen Landkreises Köthen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Köthener Sparkassenstiftung stellt Mittel zur Verfügung zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Gebiet des ehemaligen Landkreises Köthen (Stand 30.06.2007), insbesondere für Jugendhilfe, Altenhilfe, Kunst und Kultur, Sport, Naturschutz und Landschaftspflege, Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Wohlfahrtswesen, Verbraucherberatung und -schutz, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Heimatpflege, Denkmalschutz, traditionelles Brauchtum sowie bürgerliches Engagement.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Kostenplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Freistellungsbescheid
- Kostenplan
Beschreibung
Die Köthener Sparkassenstiftung fördert dauerhaft gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vorhaben im Gebiet des ehemaligen Landkreises Köthen (Stand 30.06.2007). Als Zuschussgeberin stellt sie Projektmittel bereit, die Organisationen, Vereine und Initiativen in Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, innovative und gesellschaftlich relevante Projekte anzustoßen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf eine breite Themenabdeckung von Jugend- und Altenhilfe über Kunst, Kultur und Sport bis hin zu Umwelt- und Tierschutz, Forschung und Bildung. Dank der fortlaufenden Einreichungsmöglichkeit können Förderanträge jederzeit eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe Umsetzung geplanter Maßnahmen ermöglicht wird. Die Köthener Sparkassenstiftung richtet sich ausschließlich an steuerbegünstigte Träger, die ihre Projekte im definierten Fördergebiet realisieren und damit einen nachhaltigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten möchten.
Zu den förderfähigen Zwecken zählen unter anderem Landschaftspflege, Denkmalschutz, Verbraucherberatung sowie bürgerschaftliches Engagement. Interessierte Antragsteller:innen reichen dafür ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes und einen detaillierten Kostenplan ein. Die Stiftung prüft die Unterlagen sorgfältig und entscheidet zeitnah über die Zuwendung. Durch die klare Ausrichtung auf gemeinnützige Belange sowie die unkomplizierte, kontinuierliche Antragsmöglichkeit entsteht ein verlässliches Förderinstrumentarium, das Projekte in unterschiedlichsten Bereichen stärkt und den Standort Köthen nachhaltig belebt.
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