Zuschuss

Förderung der Kolping-Stiftung Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Die Kolping-Stiftung des Diözesanverbands Rottenburg-Stuttgart unterstützt dauerhaft die Arbeit der Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen im Kolpingwerk (u. a. Jugend-, Familien-, Eine-Welt-Arbeit und Arbeitswelt). Spenden, Zustiftungen und letztwillige Verfügungen sind jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kinder und Jugendliche Arbeit Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung fördert den nachhaltigen Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen, bildungsbezogenen und entwicklungspolitischen Aktivitäten im Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart, indem sie Ehrenamtliche und hauptberuflich Mitarbeitende in den Bereichen Jugend, Familien, Eine-Welt-Arbeit und Arbeitswelt materiell und ideell unterstützt.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Stiftungssatzung
  2. Anfrage für Beratung

Beschreibung

Die Kolping-Stiftung des Diözesanverbands Rottenburg-Stuttgart fördert seit vielen Jahren nachhaltig das Engagement im Bundesland Baden-Württemberg. Ziel der Stiftung ist es, die soziale, bildungsbezogene und entwicklungspolitische Arbeit im Kolpingwerk dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei werden Ehrenamtliche und hauptberuflich Mitarbeitende in den Bereichen Jugend, Familien, Eine-Welt-Arbeit sowie Arbeitswelt materiell und ideell unterstützt. Mit ihren Mitteln stärkt die Stiftung den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trägt zur Förderung von Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung bei. Als Zuschussgeberin ermöglicht sie kontinuierliche Fördermöglichkeiten für alle gemeinnützigen Träger und Mitglieder des Kolpingwerks im Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die Mitglied im Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart sind. Anträge können jederzeit gestellt werden – es gibt keine festen Fristen. Zur Einreichung gehören die Stiftungssatzung und eine Anfrage für Beratung, um die Projektideen zielgerichtet mit dem Kuratorium abzustimmen. Die Stiftung beschleunigt durch unkomplizierte Abläufe und transparente Vergaberichtlinien die Umsetzung von Projekten in den genannten Arbeitsfeldern. Durch Spenden, Zustiftungen oder letztwillige Verfügungen lässt sich das Stiftungskapital vermehren, um langfristig Erträge zu sichern. So trägt die Kolping-Stiftung dazu bei, dass sich engagierte Menschen im Diözesanverband weiterhin mit Herz und Verstand für junge Menschen, Familien, globale Gerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen einsetzen können.

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